Der weitere Zeitplan im Mordprozess um Fabian aus Güstrow hat sich noch einmal verändert. Entgegen bisherigen Erwartungen soll der Sachverständige das psychologische Gutachten über die Angeklagte Gina H. nicht bereits am 5. Oktober vor dem Landgericht Rostock vorstellen. Das geht aus einer Mitteilung von Anne Kruse hervor, Richterin und Pressesprecherin des Landgerichts.
„Das Gutachten des Sachverständigen wird erst am 8.10.2026 gehört werden“, teilte sie am Mittwoch mit. Für den 5. Oktober sei dagegen vorgesehen, „weitere Gespräche aus der Telekommunikationsüberwachung“ im Gerichtssaal vorzuspielen.
Damit zeichnet sich eine neue mögliche Terminfolge ab. Wenn keine weiteren Beweisanträge oder Verzögerungen hinzukommen, könnte der Prozess im November zu Ende gehen.
So könnte der Fabian-Prozess weitergehen
Nach dem derzeit bekannten Stand ist folgender Ablauf wahrscheinlich: Am 5. Oktober 2026 werden weitere Gespräche aus der Telekommunikationsüberwachung vorgespielt, am 8. Oktober wird der psychiatrische Sachverständige gehört, am 29. und 30. Oktober folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sowie das letzte Wort der Angeklagten, am 10. November 2026 könnte das mündliche Urteil verkündet werden.
Prozess um Fall Fabian: Gericht lässt keine weiteren Zeugen mehr zu
Vom Landgericht ausdrücklich bestätigt sind bislang lediglich die vorgesehenen Beweiserhebungen am 5. und 8. Oktober. Da das psychologische Gutachten jedoch immer am Ende der Beweisaufnahme steht, das Landgericht erwartet, dass für die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten zwei Tage gebraucht werden und sich das Gericht danach noch beraten muss, ist die oben genannte Zeitabfolge jedoch relativ wahrscheinlich und damit auch, dass das mündliche Urteil am 10. November gesprochen wird.
Weitere überwachte Gespräche am 5. Oktober
Im Mittelpunkt des nächsten Verhandlungstages am kommenden Montag stehen offenbar erneut digitale Beweismittel. Das Gericht will weitere Gespräche aus einer Telekommunikationsüberwachung vorspielen.
Welche Personen darin zu hören sind und welchen konkreten Inhalt die Aufzeichnungen haben, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Ebenso offen ist, ob die Gespräche die Angeklagte be- oder entlasten könnten.
Die Aufnahmen sind Teil einer umfangreichen Auswertung von Telefon-, Internet- und Kommunikationsdaten, die den Prozess bereits an mehreren Verhandlungstagen beschäftigt hat. Zuletzt hatte das Gericht Anträge der Verteidigung auf weitere Untersuchungen digitaler Bewegungsdaten abgelehnt.
Psychologisches Gutachten folgt am 8. Oktober
Am Donnerstag, 8. Oktober, soll nach Angaben der Pressesprecherin das Gutachten des Sachverständigen gehört werden, der das psychologische Gutachten über die Angeklagte erstellt hat.
Ein solches Gutachten beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob bei einer angeklagten Person zum möglichen Tatzeitpunkt psychische Beeinträchtigungen vorlagen, die sich auf ihre Schuldfähigkeit auswirken könnten.
Ob die Beweisaufnahme unmittelbar nach dieser Anhörung wirklich beendet werden kann, bleibt abzuwarten. Erst danach können Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten.
Drei Videos sorgen im Fabian-Prozess für Diskussionen
Am jüngsten Verhandlungstag am 23. September standen im Mittelpunkt drei Aufnahmen einer privaten Überwachungskamera an der Einfahrt zu einem Grundstück unweit des Tümpels bei Klein Upahl, an dem die Leiche von Fabian gefunden wurde. Auf den beiden Nachtvideos sind zwar weder Kennzeichen noch Fahrer oder Fahrzeugtypen zu erkennen. Dennoch könnten die Aufnahmen für die Beweiswürdigung wichtiger sein, als es auf den ersten Blick scheint.
Der Fundort des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow an dem kleinen Tümpel bei Klein Upahl.
© Bernd Wüstneck/dpa
Denn entscheidend ist nicht nur, welche Autos zu sehen sind. Von Bedeutung sind vor allem die Uhrzeiten und Fahrtrichtungen. Die Videos könnten damit die Angaben der Zeugen Christian D. und Olaf K. stützen. Beide haben nach bisheriger Darstellung unabhängig voneinander ausgesagt, dass sie am Abend des 13. Oktober 2025 jeweils mit Gina H. am späteren Fundort von Fabians Leiche gewesen seien.
Eine Aufnahme entstand um 22.31 Uhr und zeigt die Scheinwerfer eines Fahrzeugs, das aus Richtung des Waldgebiets kommt. Auf einem zweiten Video ist um 23.21 Uhr ein Fahrzeug zu sehen, das in die entgegengesetzte Richtung fährt. Nach Auffassung der Nebenklage passen die dokumentierten Zeiten und Fahrtrichtungen zu den von Christian D. und Olaf K. geschilderten Fahrten.
Videos widersprechen Gina H.s Darstellung
Damit könnten die Videos einen Teil der Zeugenaussagen durch ein unabhängiges technisches Beweismittel untermauern. Das ist deshalb relevant, weil Gina H. zu den nächtlichen Fahrten andere Angaben gemacht hat.
Die Aufnahmen passen nach Ansicht der Nebenklage zeitlich und räumlich zu den von Christian D. und Olaf K. geschilderten Fahrten. Bei mindestens einer Fahrt - offenbar der Fahrt mit Olaf K. - steht die aufgezeichnete Fahrtrichtung im Widerspruch zu dem von Gina H. beschriebenen Weg.
Die Anwältin von Fabians Mutter, Christine Habetha, argumentiert zudem, dass zu den betreffenden Zeiten offenbar kein weiterer Fahrzeugverkehr aufgezeichnet worden sei. Aus ihrer Sicht müssen deshalb weder Kennzeichen noch Fahrer erkennbar sein, damit die Videos einen Beweiswert haben: Zeitpunkte und Fahrtrichtungen könnten ausreichen, um die Aussagen der beiden Zeugen in wesentlichen Punkten zu stützen.
Verteidigung hält Nachtvideos für nichtssagend
Die Verteidigung bewertet die Aufnahmen deutlich zurückhaltender. Rechtsanwalt Andreas Ohm verweist darauf, dass sich weder Fahrzeugtypen noch Kennzeichen oder Insassen identifizieren lassen. Aus seiner Sicht könnten beliebige Fahrzeuge zu sehen sein. Eine sichere Zuordnung zu den von Christian D. und Olaf K. beschriebenen Fahrten sei anhand der Bilder nicht möglich.
Genau darin liegt der zentrale Streit: Für die Verteidigung fehlt die eindeutige Identifizierung. Die Nebenklage sieht dagegen in der Übereinstimmung von Uhrzeiten, Fahrtrichtungen und Zeugenaussagen ein zusätzliches Indiz.
Fall Fabian: Video-Vernehmung entlarvt Angeklagte – Aussage mehrfach geändert
Ein drittes Video vom Morgen des 14. Oktober zeigt einen orangefarbenen Ford Ranger auf dem Weg in Richtung Wald. Diese Aufnahme ist deutlicher als die beiden Nachtvideos und lässt sich mit der bereits bekannten Fahrt von Gina H. und ihrer Freundin Heike M. zum Fundort von Fabians Leiche in Verbindung bringen, in dessen Anschluss Gina H. sich bei der Polizei meldete mit der Information, sie hätte den toten Jungen gerade eben erst gefunden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, zu einem Tümpel bei Klein Upahl gebracht und dort mit mindestens sechs Messerstichen getötet zu haben. Später soll sie den Leichnam mit Grillanzünder in Brand gesetzt haben, wahrscheinlich, um Spuren zu verwischen.
Als Motiv nimmt die Anklage an, Gina H. habe Fabian als Hindernis angesehen, die Beziehung zu seinem Vater wieder aufzunehmen, mit dem sie bis zum August 2025 vier Jahre lang eine Beziehung führte. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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