Die Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach werden konkreter. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte der Berliner Zeitung, dass sie wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie wegen eines weiteren Komplexes rund um ein Bieterverfahren ermittelt.
Konkret geht es bei dem Vergabekomplex um den Anfangsverdacht der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht.
Der SPD-Berliner Spitzenkandidat Steffen Krach betont, im Kontext mit einem Vergabeverfahren in der Region Hannover keine Spende angenommen zu haben.
© Kay Nietfeld/dpa
Eine Spende, zweimal gefordert?
Krach betont, dass gegen ihn nur ein Ermittlungsverfahren geführt werde. „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meinem Anwalt mitgeteilt, dass dort nur ein mich betreffendes Ermittlungsverfahren geführt wird“, erklärte er in einem Statement, das sein Sprecher der Berliner Zeitung übermittelte.
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Nach Krachs Darstellung geht es zum einen um eine Spende des Unternehmers Gaurav Garg an den SPD-Landesverband Berlin. Diese soll „bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren“ von Krach gefordert worden sein.
Damit geht es nach seiner Darstellung nicht um zwei verschiedene Spenden. Beim Berliner SPD-Landesverband sei nur eine Spende eingegangen, sagte Krach gegenüber der Presse. Bekannt ist eine Zahlung Gargs über 9.900 Euro. Krach hatte am Donnerstag erklärt, am 7. Januar davon erfahren und die Rückzahlung veranlasst zu haben. Zwei Tage später sei das Geld zurücküberwiesen worden.
Garg hatte sich mit G&W an einem Bieterverfahren für die Nachnutzung eines ehemaligen Klinikgeländes in Lehrte beteiligt. Den Zuschlag erhielt schließlich ein Konkurrent.
Weitergabe eines Bieterangebots
Der zweite Komplex betrifft dieses Bieterverfahren. Nach Krachs Angaben geht es um die „behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis“.
Offen bleibt, was Krach dabei konkret vorgeworfen wird. Die Berliner Zeitung fragte die Staatsanwaltschaft unter anderem, ob Krach die Spende persönlich oder über Dritte gefordert haben soll und ob ihm selbst die Weitergabe von Informationen aus dem konkurrierenden Angebot vorgeworfen wird.
Die Behörde beantwortete diese Fragen nicht. „Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden“, teilte eine Pressesprecherin mit.
Krach weist sämtliche Vorwürfe zurück. „Ich weise sie nachdrücklich zurück, sie treffen nicht zu“, erklärte er. Er sei „sehr zuversichtlich“, dass die Prüfung durch die Ermittlungsbehörden die Unbegründetheit der Vorwürfe ergeben werde.
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G&W: Kontaktversuche führen ins Leere
Eine Stellungnahme von Garg stand am Freitag aus. Auf der Internetseite von G&W wird er als geschäftsführender Gesellschafter geführt. Dort sind auch eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse als Kontaktdaten angegeben.
Der Versuch der Berliner Zeitung, das Unternehmen darüber zu erreichen, führte bislang ins Leere. Eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse konnte nicht zugestellt werden. Unter der auf der G&W-Seite genannten Telefonnummer meldete sich eine Mitarbeiterin eines anderen Unternehmens.
Sie wollte weder Angaben zum Verhältnis der beiden Unternehmen machen noch dazu, weshalb die E-Mail-Adresse von G&W nicht funktionierte. Eine weitere Telefonnummer für G&W oder Garg nannte sie nicht, verwies aber auf eine andere E-Mail-Adresse. Dorthin schickte die Berliner Zeitung ihre Fragen. Diese blieben bislang unbeantwortet.
Von Garg wollte die Berliner Zeitung unter anderem wissen, ob Krach ihn bei zwei Gelegenheiten um eine Spende an die Berliner SPD gebeten beziehungsweise diese gefordert habe und ob G&W Informationen über das Angebot eines Konkurrenten erhalten habe. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
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