Seit dem 1. Juli gilt in Deutschland wieder das sommerliche Ferienfahrverbot für Lastwagen. Betroffen sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lastzüge mit Anhänger.
Sie dürfen an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht fahren. Die Regelung ist in der Ferienreiseverordnung festgelegt und läuft bis einschließlich 31. August. Im kommenden Jahr greift sie erstmals am Samstag, den 4. Juli.
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Regierung will Ferienfahrverbot ändern
Das Verbot gilt nicht flächendeckend, sondern auf ausgewählten Reisestrecken. Dazu zählen nach Angaben des Ministeriums Abschnitte der Autobahnen A1, A3, A5, A7, A8 und A9 sowie Teile der Bundesstraßen B31 und B96.
Von dem Fahrverbot ausgenommen sind bestimmte kombinierte Verkehre zwischen Straße, Schiene und Hafen. Zulässig bleiben zudem Transporte leicht verderblicher Güter wie frische Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse. Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge dürfen bei dringenden Einsätzen unterwegs sein.
Ergänzend gilt an Sonn- und Feiertagen nach Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung ein bundesweites Fahrverbot für bestimmte Lastwagen von 0 bis 22 Uhr. Nach Angaben des ADAC drohen dabei 120 Euro Bußgeld für den Fahrer und 570 Euro für den Halter, der eine verbotene Fahrt anordnet oder zulässt. Punkte im Fahreignungsregister sieht der Bußgeldkatalog dafür nicht vor. Bei Kontrollen kann die Weiterfahrt bis zum Ende der Verbotszeit untersagt werden.
Die Bundesregierung will die Fahrverbotsregeln an Feiertagen ändern. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte im Frühstart von RTL und ntv, künftig sollten Fahrverbote nur noch an bundeseinheitlichen Feiertagen greifen. Die bisherige Rechtslage führe dazu, dass Lastwagen an Landesgrenzen halten müssten. „Das sind alleine schon mal im Jahr ungefähr 100.000 Lkw-Fahrten“, so Wildberger. Dies sei nicht vermittelbar und koste eine Menge Geld. Für private Autofahrer bedeute die Reform zwar mehr Verkehr auf den Autobahnen, es gehe aber auch darum sicherzustellen, „dass die Produkte im Supermarkt sind“. Für Ausweichrouten verweist die Autobahn GmbH auf eine digitale Streckenkarte, die in die Autobahn-App integriert ist.
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