Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Den Führerscheinumtausch können Betroffene in Lübben (Spreewald) neben dem Straßenverkehrsamt auch im Bürgerbüro der Stadt gegen eine Gebühr erledigen. Darauf weist die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hin. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum, das beim Kartenführerschein auf der Vorderseite im Feld 4a steht.
Der Umtausch läuft stufenweise: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, durch das neue Dokument ersetzt werden. Grundlage ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Alle in der EU umlaufenden Führerscheine sollen damit ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten nur noch 15 Jahre und müssen danach erneuert werden.
Führerscheinumtausch in Lübben mit drei Unterlagen
Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro zu den offiziellen Öffnungszeiten zu stellen. Wer dann nicht kann, vereinbart einen Termin außerhalb dieser Zeiten. Mitzubringen sind der aktuelle Führerschein, ein gültiges Personaldokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Bearbeitet wird der Antrag von der Führerscheinstelle Lübben in der Weinbergstraße 30.
Das Bürgerbüro ist per E-Mail an [email protected] sowie telefonisch unter 03546 79-2505, -2506 und -2507 erreichbar. Weitere Informationen stellt die Stadt auf luebben.de bereit.
Führerscheinfristen nach Ausstellungs- und Geburtsjahr
Für jüngere Führerscheine folgen die Stichtage jeweils am 19. Januar: Ausstellungsjahre 2005–2007 bis 2028, 2008 bis 2029, 2009 bis 2030, 2010 bis 2031, 2011 bis 2032. Wer seinen Führerschein 2012 oder bis zum 18. Januar 2013 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
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Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 zählte das Geburtsjahr des Inhabers. Die Fristen für die Jahrgänge 1953 bis 1958 (19. Januar 2022), 1959 bis 1964 (2023), 1965 bis 1970 (2024) sowie 1971 und jünger (2025) sind bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
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