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Gegen häusliche Gewalt: Bundestag beschließt Fußfessel nach spanischem Vorbild

Fast 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich. Mit einem neuen Gesetz will der Bundestag Frauen besser schützen.

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Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, das Gewalttäter zur Fußfessel verpflichtet und höhere Strafen vorsieht.

Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, das Gewalttäter zur Fußfessel verpflichtet und höhere Strafen vorsieht.

© Arne Dedert

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, mit der die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern häuslicher Gewalt eingeführt wird. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von Union, SPD, AfD und Grünen. Die Linke enthielt sich und forderte eine umfassendere Strategie.

Nach der Vorlage der Bundesregierung können Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer Fußfessel verpflichten. Nähert sich der Täter dem Opfer in verbotener Weise, wird die betroffene Person über ein Empfangsgerät gewarnt. Das Modell orientiert sich nach Angaben aus dem Gesetzentwurf am spanischen Vorbild.

Das Gesetz schafft zudem eine Rechtsgrundlage, nach der Familiengerichte Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen härter sanktioniert werden: Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Für eine bessere Gefährdungsanalyse erhalten Familiengerichte künftig die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister anzufordern.

Hubig spricht von „Massenphänomen“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete Gewalt gegen Frauen im Deutschlandfunk als „Massenphänomen“. In der Gesellschaft werde Gewalt stärker akzeptiert, und die „Verachtung gegenüber Frauen“ nehme zu, sagte die Ministerin. Es sei „tatsächlich auch ein Problem der Männer“, das sich „durch die gesamte Gesellschaft“ ziehe. Die Einführung der elektronischen Fußfessel sei ein erster Schritt, um das Problem besser in den Griff zu bekommen.

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SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie ist ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf unseren Rechtsstaat.“

Knapp 80 Prozent der Opfer sind Frauen

Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2024 in Deutschland rund 266.000 Opfer häuslicher Gewalt registriert, darunter etwa 187.000 Frauen und Mädchen. Das entspricht einem Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um 17,8 Prozent im Vergleich zu 2022. Bei Partnerschaftsgewalt sind nach BKA-Daten knapp 80 Prozent der Opfer weiblich – 2024 waren es rund 136.000 von insgesamt 171.000 Betroffenen.

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