DÜSSELDORF, 3. September. Der Spionageprozeß gegen den früheren SPD-Politiker Karl Wienand wird nicht noch einmal aufgerollt. Einen von Wienand in diesem Jahr gestellten Antrag auf Wiederaufnahme lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als unzulässig ab, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wienands Anwalt Artur Widmaier kündigte eine Beschwerde gegen diese Entscheidung an.Nach jahrelangen Ermittlungen war Wienand im Juni 1996 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt worden. Die Richter sahen es als bewiesen an, daß der heute 71jährige unter dem Decknamen "Streit" zwischen 1976 und 1989 für Ost-Berlin spioniert und dafür einen Agentenlohn von knapp 1,3 Millionen Mark kassiert hatte. Wienand wurde zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Im November 1997 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil.Aussage von Markus WolfBis heute bestreitet Wienand eine Agententätigkeit. Rückendekkung bekam er vom früheren Spionagechef der Stasi, Markus Wolf. Der hatte zwar im Wienand-Prozeß 1995/96 die Aussage noch verweigert, um sich nicht selbst zu belasten; in einem späteren Zeitungsinterview sagte Wolf jedoch, daß der SPD-Politiker nie ein Spion der Stasi gewesen sei und auch keinen Agentenlohn erhalten habe. Diese Aussage sollte der ehemalige Spionagechef in dem von Wienands Anwälten beantragten Wiederaufnahmeverfahren wiederholen. Doch der 7. Strafsenat des Düsseldorfer Gerichts lehnte den Antrag ab, weil eine Aussage Wolfs "nicht geeignet" sei, die Beweisführung gegen Wienand zu "erschüttern".Karl Wienand wollte sich zu der Entscheidung des Gerichts nicht äußern. Sein Anwalt, Artur Widmaier, sagte: "Wir sind enttäuscht." Er kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof einzulegen. Wird die Beschwerde abgewiesen, stehen allerdings keine Rechtsmittel gegen das Urteil mehr zur Verfügung. Ob der schwer herzkranke Wienand dann seine Haftstrafe antreten muß, ist fraglich. Die Entscheidung liegt bei der Bundesanwaltschaft, die die sogenannte Vollstrekkungsbehörde in diesem Fall ist. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft wollte zu dieser Frage keine Erklärung abgeben.
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