BERLIN. Was hat ein Agrarbetrieb von einem Slogan wie diesem: "Ich liebe schöne Schenkel!" Für solche und andere Werbesprüche müssen deutsche Lebensmittelbetriebe bisher eine staatlich verordnete Zwangsabgabe in einen Fonds zahlen. Der wiederum bemüht sich über Außenwerbung und andere Aktionen darum, den Absatz der deutschen Agrarerzeugnisse im In- und Ausland anzukurbeln. Doch mit dieser umstrittenen Praxis ist nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern den Absatzförderungsfonds, in den jährlich 88 Millionen Euro von rund 380 000 deutschen Lebensmittel-Betrieben eingesammelt werden, für verfassungswidrig.Freiwillige Abgaben gefordertDie Mittel aus den Betrieben flossen vor allem an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA). Durch die Abgabenpflicht in Höhe von 0,4 Prozent des Warenwertes werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, urteilten die Richter.Geklagt gegen die Beitragspflicht hatten ein Geflügelhof, ein Mühlenunternehmen sowie eine Geflügelschlachterei. Sie monierten unter anderem, dass der Absatz ihrer Produkte durch die inzwischen unverbindliche CMA-Reklame nicht mehr gefördert werde. Hintergrund: Im Jahr 2002 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Werbung, die nationale Produkte bevorzugt, gegen EU-Recht verstößt. Vor diesem Urteil hatte die CMA mit dem für deutsche Produkte vorbehaltenen Gütezeichen geworben: "Markenqualität aus deutschen Landen". Danach verzichtete sie auf den Herkunftshinweis und warb mit allgemeinen Sprüchen für Produkte, die nach Ansicht der Kläger auch aus anderen Ländern in deutschen Supermärkten angeboten werden.CMA-Geschäftsführer Markus Kraus sprach nach dem Urteilsspruch von einem "schwarzen Tag für die Landwirtschaft". Auch in den Branchenverbänden stieß das Urteil nicht auf Begeisterung: "Wir bedauern die Entscheidung sehr, denn wir brauchen die Absatzförderung, besonders um im Ausland Märkte zu erschließen", sagte der Sprecher des Landesbauernverbandes Brandenburg, Ulrich Böhm, der Berliner Zeitung. Die Landwirte könnten dies nicht alleine leisten. Die Kritik an der CMA hält Böhm für unfair: "Mit der Neuausrichtung im vergangenen Jahr wurde den Bauern bereits mehr Mitspracherecht gewährt. Diese Reform ist nun im Keim erstickt worden." Böhm hofft, dass die CMA nun trotzdem weitermachen darf, "dann eben auf Basis freiwilliger Abgaben der Betriebe." Eine Möglichkeit, die Landwirte durchaus akzeptieren würden - "wenn transparenter wäre, wo das Geld hinfließt und stärker regional gefördert würde", sagte Henrik Wendorff. Seine Agrarwirtschaftsgesellschaft Worin hält 500 Bio-Rinder im Landkreis Märkisch-Oderland. "Zusammen mit unserem Getreideanbau macht das CMA-Kosten von bis zu 2 500 Euro im Jahr", so Wendorff. Eine Summe, die den Finanzhaushalt gerade "in Zeiten sinkender Nachfrage" belaste - zumal Allgemeinplätze wie "Die Milch macht's" kaum in der Geldbörse der Bauern ankämen. "Vom Marketing profitiert auch die Lebensmittelindustrie, sie sollte es also auch stärker unterstützen", forderte Wendorff. Um Trittbrettfahrer bei einer freiwilligen Abgabevereinbarung zu vermeiden, müsse es verbindliche Vorgaben geben, "angepasst an den Weltmarkt, denn die reine EU-Orientierung der CMA ist veraltet", sagte der 43-Jährige.Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) will nun prüfen, welche Möglichkeiten der Absatzförderung für die Agrarbetriebe möglich sind. Vor einer Gesetzesänderung will das Ministerium aber die Urteilsbegründung abwarten. Der Absatzfonds muss laut Gericht den Klägern und allen anderen Betrieben, die Widerspruch gegen die Abgabe eingelegt haben, ihr seit 2002 gezahltes Geld zurückzahlen. Der Absatzfonds hat dafür 100 Millionen Euro zurückgestellt.------------------------------Werben und beratenGründung: Der Absatzförderungsfonds wurde 1969 eingerichtet. Im Schnitt sind 0,4 Prozent des Warenwertes zu zahlen. Der Fonds nimmt durchschnittlich knapp 88 Millionen Euro pro Jahr ein.Mittel: Der größte Teil der Sonderabgaben fließt an die Centrale Marketing- Gesellschaft (CMA). Ein kleiner Teil geht auch an die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP).Aufgaben: Zur Arbeit der CMA gehört neben Werbung die Qualitätssicherung der Produkte und Ernährungsberatung. Die ZMP beobachtet die relevanten Märkte und veröffentlicht Marktberichte.------------------------------Foto : Schwein gehabt - das Urteil der Verfassungsrichter erspart Lebensmittelherstellern künftig saftige Beiträge für den staatlichen Werbefonds.
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