Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt.
Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte Richter Geza Szalai. Er hielt fest, dass Maja T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe, anders als das Gericht in erster Instanz geurteilt hatte.
Deutsches Gericht: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig
Das Stadtgericht Budapest hatte Maja T. im Februar dieses Jahres zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Anklage warf T. vor, rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Beteiligten mehrere Menschen in Budapest angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert. Mehrere andere Mitglieder der Gruppierung, der auch Maja T. angehören soll, wurden in Deutschland verurteilt.
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T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden und wurde im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert – eine Auslieferung, die später als rechtswidrig eingestuft wurde. Zuständig für ein mögliches Rücküberstellungsverfahren ist das Landgericht Gera, da sich dort der letzte Wohnsitz von Maja T. befand. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung von Maja T. in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft.
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