Untreue-Vorwürfe

Gerichtsurteil: Staatsanwaltschaft darf beschlagnahmte Dateien der CDU in Sachsen-Anhalt auswerten

Die Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt ermittelt gegen die CDU-Fraktion. Gesicherte Dateien dürfen nun ausgewertet werden, obwohl die Razzia zuvor als rechtswidrig eingestuft worden war.

OAZ
3 Min
Ein Fahrzeug der Polizei steht in der Nähe des Landtages in Magdeburg. Wegen des Verdachts der Untreue haben Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt durchsucht. (Archivbild, 01.07.2025)

Ein Fahrzeug der Polizei steht in der Nähe des Landtages in Magdeburg. Wegen des Verdachts der Untreue haben Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt durchsucht. (Archivbild, 01.07.2025)

© Christopher Kissmann/dpa

Das Amtsgericht Magdeburg hat die Beschlagnahmung und Auswertung von Dateien und Gegenständen der CDU-Landtagsfraktion genehmigt. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Entscheidung betrifft Material, das im Zuge einer Durchsuchung im Juli 2025 sichergestellt wurde: Diese wurde später nach einer Beschwerde von CDU und SPD allerdings als rechtswidrig eingestuft.

Die Durchsuchung richtete sich gegen die Fraktionen von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Anlass war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, der umstrittene Zulagen für Landtagsabgeordnete beanstandete. Laut Amtsgericht sind die beschlagnahmten Gegenstände und Dateien für die Klärung des Verdachts „potenziell beweisrelevant“ und die Maßnahme daher verhältnismäßig.

Im Zentrum der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass führende Mitglieder der CDU-Fraktion zusätzliche Entschädigungen gezahlt haben, die nach einer Reform des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2020 nicht mehr zulässig sind. Dem Gesetz zufolge dürfen Zulagen nur noch an Funktionsträger wie den Landtagspräsidenten, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer gezahlt werden. Zusätzliche Zahlungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Arbeitsgruppenleiter, wie sie die CDU praktiziert hatte, gelten als rechtswidrig.

CDU ist „fassungslos“

Der Landesrechnungshof hatte bereits 2023 klargestellt, dass solche Zulagen nicht mit dem Abgeordnetengesetz vereinbar seien. Dennoch hatte die CDU-Fraktion diese Zahlungen mit Führungsaufgaben und einem Mehraufwand der betroffenen Abgeordneten gerechtfertigt. Die Zahlungen wurden inzwischen ausgesetzt.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen den amtierenden Fraktionsvorsitzenden der CDU, seinen Vorgänger sowie zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer. Ihnen wird vorgeworfen, seit April 2020 unzulässige Zahlungen angewiesen, veranlasst oder nicht beendet zu haben.

CDU-Fraktionsvize Frank Bommersbach zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts bestürzt und kündigte an, Beschwerde einzulegen. „Wir sind fassungslos und bedauern die Art und Weise, wie in dieser Angelegenheit miteinander umgegangen wird“, sagte er. Der Beschluss des Amtsgerichts werde nun sorgfältig geprüft.

Rechtslage und nächste Schritte

Die ursprüngliche Durchsuchung wurde vom Landgericht Magdeburg als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Seitdem war unklar, ob die sichergestellten Unterlagen verwendet werden dürfen; das Amtsgericht musste über die Beschlagnahmung entscheiden. Mit der neuen Entscheidung der Justiz dürfen die Ermittler nun die relevanten Dateien der CDU-Fraktion auswerten. Materialien, die keinen Bezug zum Verfahren haben, sollen hingegen herausgegeben oder gelöscht werden.

Die Zustimmung des Landtagspräsidenten ist vor einer endgültigen Vollstreckung der Beschlagnahmung noch einzuholen. Parallel dazu steht eine Entscheidung über das ebenfalls sichergestellte Material der SPD-Fraktion aus. Die AfD-Fraktion hatte keinen Einspruch gegen die Durchsuchung eingelegt, sodass in diesem Fall auch keine weitere gerichtliche Klärung notwendig ist.

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