Verfassungsgericht

Muss „gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg bringt“: Kritik an Juli Zeh nach Rücktritt

Juli Zeh legt ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg nieder. Die Grünen kritisieren die Schriftstellerin dafür scharf.

Eva Maria Braungart Eva Maria Braunart
3 Min
Juli Zeh hat ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg niedergelegt.

Juli Zeh hat ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg niedergelegt.

© teutopress GmbH/imago

Mit deutlicher Kritik haben die Brandenburger Grünen auf den Rücktritt von Juli Zeh reagiert. „Verantwortungslos“ nennen sie den Schritt der Schriftstellerin, die ihr Amt als Verfassungsrichterin des Landes vorzeitig aufgibt – rund drei Jahre vor dem Ende ihrer Amtszeit.

Durch die frei werdende Stelle könne die AfD ihre Sperrminorität im Landtag ausspielen, so die Partei. Wer künftig über die Besetzung des Verfassungsgerichts mitbestimmt, ist damit offen.

Warum Juli Zeh ihr Amt als Verfassungsrichterin aufgibt

Den Rückzug begründet Zeh mit ihrer hohen Arbeitsbelastung als Autorin. Sie könne das nötige zeitliche Engagement für das Ehrenamt nicht mehr aufbringen, heißt es in einem Schreiben, mit dem sie Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) um ihre Entlassung bat. Das teilte die Landtagsverwaltung mit.

Die Tätigkeit am Gericht habe sie stets als „besondere Ehre und Verantwortung“ empfunden, so Zeh. Die Schriftstellerin, die bürgerlich Julia Barbara Finck heißt und am Gericht unter diesem Namen ehrenamtlich tätig war, ist derzeit beruflich stark eingespannt. Sie tourt mit ihrem neuen Roman „Pony Show“ durch Deutschland. Bekannt wurde sie vor allem mit Bestsellern wie „Unterleuten“.

Was die Grünen an Juli Zehs Rücktritt kritisieren

„Wir sind enttäuscht von Juli Zeh“, erklärte der Grünen-Landesvorsitzende Clemens Rostock in Potsdam. Berufliche Überlastung verdiene zwar Verständnis. Ein derart abrupter Rückzug brauche aber eine Erklärung, die auch die politischen Folgen ernst nehme.

Besonders deutlich wurde Rostock mit Blick auf Zehs juristische Ausbildung: „Juli Zeh muss als Juristin gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg damit bringt.“ Als Verfassungsrichterin trage sie eine besondere Verantwortung für das Land – dieser werde ihr Vorgehen nicht gerecht.

Der Kern des Problems liegt in den Mehrheitsverhältnissen im Landtag. Dort hält die AfD mehr als ein Drittel der Sitze. Das verschafft der Partei eine sogenannte Sperrminorität. Sie kommt bei allen Abstimmungen zum Tragen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern – darunter die Wahl neuer Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht.

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Mit dem Rückzug, so die Grünen, verschaffe Zeh der AfD die Gelegenheit, „ihre Sperrminorität bei der Besetzung des Verfassungsgerichts auszuspielen“, wie es Rostock formulierte.

AfD verweist auf ihr Vorschlagsrecht

Die AfD hat bereits reagiert. Einen Tag vor der Kritik der Grünen verwies der Landesverband auf sein Vorschlagsrecht als stärkste Oppositionsfraktion und kündigte an, einen eigenen Kandidaten zu nominieren.

Die Partei erwarte, „dass die anderen Fraktionen die demokratische Entscheidung der Brandenburger respektieren“, hieß es.

Das Verfassungsgericht in Potsdam ist für Verfassungsfragen im Land zuständig. Es prüft Gesetze, entscheidet über Verfassungsbeschwerden und über Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich Betroffene gegen eine mögliche Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte wehren.

Dem Gericht gehören neun Richter an, die der Landtag für regulär zehn Jahre wählt. Besetzt wird es zu je einem Drittel: mit Berufsrichtern, mit Juristen mit der Befähigung zum Richteramt und mit Personen, die eine solche Befähigung nicht benötigen. Zeh selbst war im Dezember 2018 auf Vorschlag der SPD mit Zweidrittelmehrheit gewählt und Ende Januar 2019 vereidigt worden. Regulär hätte sie dem Gericht bis 2029 angehört.

Wie die Stelle nun neu besetzt wird, ist offen. Für die Wahl eines Mitglieds braucht es eine Zweidrittelmehrheit, die angesichts der Sperrminorität der AfD nicht an der Fraktion vorbei zustande kommt. Ihren Anspruch auf einen Sitz hat die Partei bereits angemeldet.

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