Brandenburg

Juli Zeh gibt Amt als Verfassungsrichterin vorzeitig auf

Juli Zeh gibt ihr Amt als Brandenburger Verfassungsrichterin auf. Ihre Amtszeit hätte bis 2029 gedauert. In einem Schreiben nennt sie die Gründe.

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Verfassungsrichterin Julia Barbara Finck (bekannt als Schriftstellerin Juli Zeh) gibt ihr Amt als Verfassungsrichterin auf.

Verfassungsrichterin Julia Barbara Finck (bekannt als Schriftstellerin Juli Zeh) gibt ihr Amt als Verfassungsrichterin auf.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hat ihr ehrenamtliches Richteramt am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg aufgegeben. Die Schriftstellerin, die bürgerlich Julia Barbara Finck heißt, bat Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) in einem Schreiben um ihre Entlassung. Das teilte die brandenburgische Landtagsverwaltung am Mittwochmorgen mit.

Bekannt ist die 52-Jährige vor allem für Bestseller wie „Unterleuten“. Warum sie das Amt rund drei Jahre vor dem regulären Ende niederlegt, steht in ihrem Brief an den Landtag.

Warum Juli Zeh ihr Amt als Verfassungsrichterin aufgibt

Als Grund nennt Zeh ihre hohe Arbeitsbelastung als Autorin. Sie bedauere, dass sie das für das Ehrenamt nötige zeitliche Engagement nicht mehr aufbringen könne, heißt es in der Mitteilung der Landtagsverwaltung. Zeh schrieb, sie habe die Tätigkeit am Gericht stets als „besondere Ehre und Verantwortung“ empfunden.

Landtagspräsidentin Liedtke will dem Antrag unverzüglich nachkommen – so sieht es das Brandenburger Verfassungsgerichtsgesetz vor.

Seit 2019 Verfassungsrichterin am Gericht in Potsdam

Zeh gehörte dem Landesverfassungsgericht seit Anfang 2019 an – ehrenamtlich und unter ihrem bürgerlichen Namen Julia Finck. Gewählt hatte sie der Landtag bereits im Dezember 2018, auf Vorschlag der SPD und mit einer Zweidrittelmehrheit. Ihre Vereidigung folgte Ende Januar 2019.

Eine Amtszeit am Gericht dauert regulär zehn Jahre. Zehs Mandat wäre damit erst 2029 ausgelaufen. Sie legt das Richteramt also rund drei Jahre früher nieder als vorgesehen.

Das Verfassungsgericht ist in Brandenburg für Verfassungsfragen zuständig. Es besteht aus neun Richterinnen und Richtern, die der Landtag für regulär zehn Jahre wählt. Besetzt wird das Gericht zu je einem Drittel: mit Berufsrichterinnen, mit Juristen, die die Befähigung zum Richteramt besitzen, und mit Personen, die eine solche Befähigung nicht brauchen.

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Zu den Aufgaben zählen die Prüfung von Gesetzen, Verfassungsbeschwerden und Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich Betroffene gegen eine mögliche Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte wehren.

Autorin und Juristin: Juli Zeh zwischen „Unterleuten“ und „Pony Show“

Vielen ist Zeh vor allem als Autorin von Erfolgsromanen wie „Unterleuten“ bekannt. Geboren wurde sie in Bonn, heute lebt sie im brandenburgischen Dorf Barnewitz.

Derzeit ist Zeh beruflich stark eingespannt: Sie tourt mit ihrem neuen Roman „Pony Show“ durch Deutschland. Die zeitliche Belastung durch das Schreiben führt Zeh als Grund für ihren Abschied vom Gericht an.

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