BERLIN. Die Bundesregierung will die steuerliche Förderung gemeinnütziger Arbeit auf eine neue Grundlage stellen. Bürgerschaftliches Engagement werde immer wichtiger, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), gestern in Berlin. Sie verwies auf die alternde Gesellschaft und die notwendige Integration ausländischer Mitbürger. Die SPD-Politikerin kündigte an, dass das Ministerium bis zum Herbst einen ersten Gesetzentwurf für die Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen will. Zurückhaltend reagierte Hendricks auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums, in dem eine deutliche Einschränkung der steuerlichen Förderung empfohlen wird.Kompliziert und intransparentHendricks sagte, das geltende Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Beide Bereiche hingen eng miteinander zusammen, seien aber in vielen Punkten nicht auf einander abgestimmt. Die Regelungen für die steuerliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen, Anstalten, Vereinen und Stiftungen sowie für den Spendenabzug sind nach den Worten von Hendricks außerdem kompliziert und intransparent.Ziel der Reform sei daher vor allem eine Vereinfachung und Systematisierung. Es gehe nicht in erster Linie um einen Abbau von Steuervergünstigungen, versicherte Hendricks. Klar sei aber: "Nicht alles, was wünschenswert ist, kann gefördert werden." Gerade im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht bewege man sich in einem Spannungsfeld zwischen dem erwünschten Bürgerengagement und dem Ziel, Steuerprivilegien abzubauen.Der wissenschaftliche Beirat empfiehlt dem Ministerium in seinem Gutachten, Steuervergünstigungen für gemeinnützige Zwecke künftig restriktiver zu gewähren. Es gebe einen gewissen "Wildwuchs". Die Wissenschaftler schlagen daher eine engere Definitionen für steuerlich begünstigte gemeinnützige Tätigkeiten und für die Absetzbarkeit von Spenden vor.Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung muss nach Auffassung des Beirats eine Tätigkeit sein, die der Allgemeinheit nutzt. Als Beispiele werden Grundlagenforschung, Umweltschutz, Bildung, die Pflege des kulturellen Erbes sowie "Mildtätigkeit in einem eng verstandenen Sinne" genannt. Sport (außer Jugendsport), Angebote nur für bestimmte soziale Gruppen oder einen abgeschlossenen Personenkreis und Leistungen im Gesundheitswesen sollen dagegen nicht mehr steuerbegünstigt sein. Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates, Heinz Grossekettler, sagte, die unsystematische Förderung müsse beendet werden.Die Wissenschaftler begründen ihre rigide Haltung unter anderem mit einer Verzerrung des Wettbewerbs in Bereichen, in denen auch gewerbliche Anbieter tätig sind oder sein könnten. Als Beispiel nennt das Gutachten das Rettungswesen und Krankentransporte. Eine Privilegierung gemeinnütziger Anbieter könne auch nicht mit der Bereitstellung von preiswerten Leistungen für die Bevölkerung begründet werden. Schließlich sei der Wettbewerb das wirksamste Mittel für eine preiswerte Versorgung, wird in dem Gutachten argumentiert.Hendricks nannte die Vorschläge der Wissenschaftler "in der Tendenz zu restriktiv". Vieles sei politisch nicht umsetzbar. So sei etwa nicht denkbar, die so genannte Übungsleiterpauschale - die überwiegend für Trainer im Sport geltend gemacht werden kann - abzuschaffen.------------------------------"Nicht alles, was wünschenswert ist, kann gefördert werden." Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD)
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