Kriminalität

Haftbefehl: Beifahrer zahlt 1200 Euro Geldstrafe bei Kontrolle auf der B105

Ein 25-Jähriger fiel der Bundespolizei bei Kirchdorf mit einem Überholmanöver auf. Er saß trotz Fahrverbots am Steuer und muss sich deshalb erneut verantworten.

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Verkehrskontrolle: Die Bundespolizei stoppte auf der B105 bei Kirchdorf einen Autofahrer mit Fahrverbot (Symbolbild).

Verkehrskontrolle: Die Bundespolizei stoppte auf der B105 bei Kirchdorf einen Autofahrer mit Fahrverbot (Symbolbild).

© Steinsiek.ch/imago

Auf der B105 bei Kirchdorf hat eine Streife der Bundespolizei am Mittwochabend einen 25-jährigen Autofahrer gestoppt, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Stralsund mit. Der Mercedes war den Beamten zuvor in Richtung Greifswald durch ein riskantes Überholmanöver aufgefallen.

Bei der Prüfung von Ausweis und Führerschein fanden die Beamten zwei Einträge: den Haftbefehl und eine Anordnung, den Führerschein wegen eines laufenden Fahrverbots einzuziehen. Das Amtsgericht Greifswald hatte den Mann im Oktober 2025 wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt, ersatzweise 15 Tage Haft. Ein weiterer Strafbefehl des Gerichts enthielt ein einmonatiges Fahrverbot.

Die Begleitung des Fahrers zahlte die 1200 Euro noch an Ort und Stelle bei der Streife. Den Führerschein, den der 25-Jährige bisher nicht abgegeben hatte, nahmen die Beamten in Verwahrung. Weiterfahren durfte er nicht. Nach Abschluss der Kontrolle setzte sich die Begleitung ans Steuer und fuhr weiter. Gegen den 25-Jährigen läuft nun ein weiteres Verfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbots.

Wer trotz eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, dem drohen nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

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Dieser Artikel wurde mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt. Die Qualitätskontrolle erfolgte durch Mario Jacob.

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