Das Landgericht Magdeburg hat einen 29-jährigen Fußballanhänger aus Aschersleben im Salzlandkreis wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hintergrund sind die Ausschreitungen bei der Begegnung des 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden Ende Januar, bei denen nach Angaben des Gerichts mehr als 70 Polizisten verletzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen und sechs Jahre Haft gefordert. Nach Auffassung der Richter ließ sich ein Tötungsvorsatz jedoch nicht nachweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizist von Betonplatte am Kopf getroffen
Konkret hatte der 29-Jährige in der Halbzeitpause im Stadionumlauf hinter den Tribünen eine mehrere Kilogramm schwere Betonplatte in Richtung der Einsatzkräfte geschleudert. Ein Polizist wurde am Kopf getroffen, trug jedoch einen Helm. Der Vorsitzende Richter sprach von einem sehr gefährlichen Vorgehen und ordnete dem Angeklagten eine führende Rolle bei den Krawallen zu.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht die aufgeheizte und dynamische Atmosphäre während der Ausschreitungen sowie die Alkoholisierung des Mannes, die mit einer gewissen Enthemmung einhergegangen sei. Da der Angeklagte Polizisten im Freundeskreis habe, sei nicht von einer grundsätzlichen Abneigung gegen Beamte auszugehen. Er ist zudem nicht vorbestraft, räumte die Tat ein, entschuldigte sich beim Opfer und zahlte 2000 Euro Schmerzensgeld. Festgenommen worden war er im Januar.
Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dass Fußballspiele Woche für Woche mit erheblichem Polizeiaufgebot abgesichert werden müssten. Es sei nicht hinnehmbar, dass Beamte mit Verletzungen rechnen müssten. Auch die Einsatzkosten würden von Fans mitgetragen, die Gewalt ablehnten.
Polizeigewerkschaft sieht „deutliches Signal“
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt begrüßte das Urteil. Die Landesvorsitzende Nancy Emmel sprach von einem „deutlichen Signal, dass massive Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht folgenlos bleibt“. Unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung müsse man sich vor Augen führen, dass ein solcher Angriff auch tödlich hätte enden können. Vereine, Veranstalter und Sicherheitsverantwortliche seien in der Pflicht, Sicherheitskonzepte zu überprüfen und wirksame Maßnahmen gegen gewaltbereite Personen zu entwickeln.
Am Landgericht Magdeburg läuft noch ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen. Einem 31-jährigen Angeklagten aus Magdeburg wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Er soll aus wenigen Metern Entfernung einen etwa fünf Kilogramm schweren Pflasterstein auf einen Polizisten geworfen und dessen Helm zerstört haben. Laut Anklage nahm er zumindest billigend in Kauf, dass der Wurf tödliche Verletzungen hätte verursachen können.
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