Verkehr

Ablenkung am Steuer: Wann es teuer wird – und was für Touchscreens im Auto gilt

Handy am Steuer kann teuer werden. Doch welche Regeln gelten für Smartphones und Touchscreens im Auto – und wann drohen Punkte oder Fahrverbot?

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Ein kurzer Blick auf WhatsApp kann am Steuer teuer werden: Wer während der Fahrt Nachrichten liest oder schreibt, riskiert Bußgeld und Punkte.

Ein kurzer Blick auf WhatsApp kann am Steuer teuer werden: Wer während der Fahrt Nachrichten liest oder schreibt, riskiert Bußgeld und Punkte.

© Anton Murygin/unsplash

Routenänderungen, neue Nachricht, schnell noch das nächste Lied auswählen. Wer während der Fahrt zum Smartphone greift, riskiert nicht nur einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit. Auch der Führerschein kann durch einen flüchtigen Blick in Gefahr geraten. Wie präsent das Problem ist, zeigt eine jüngste Kontrollwoche in Sachsen-Anhalt: Bei knapp 330 kontrollierten Fahrzeugen registrierte die Polizei rund 160 Fahrer, die während der Fahrt elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder sogar Laptops nutzten.

Doch wann wird die Nutzung zum Verstoß? Welche Strafen drohen und gilt das Verbot auch für die großen Touchscreens, die in immer mehr Autos einen Teil der klassischen Knöpfe und Schalter ersetzen?

Was kostet das Handy am Steuer?

Wer ein elektronisches Gerät während der Fahrt verbotswidrig benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Bei einem dadurch verursachten Verkehrsunfall sind es 200 Euro. In beiden Fällen kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu. Das teilte die Polizei Sachsen-Anhalt auf Anfrage mit. Außerdem fallen Gebühren und Auslagen für das Verfahren an. Diese betragen nach Angaben der Polizei derzeit 28,50 Euro. Damit kostet bereits ein einfacher Verstoß insgesamt 128,50 Euro.

Die Zahlen zeigen, dass nicht jeder Verstoß gleich schwer wiegt: 2024 registrierte die Polizei neben den 6063 Grundverstößen vier Fälle mit Gefährdung und sechs Fälle mit Unfall. 2025 waren es sechs Fälle mit Gefährdung und 15 mit Unfall. Bis zum 21. Oktober 2026 wurden fünf Gefährdungen und acht Unfälle erfasst.

Nicht nur das Handy ist gemeint

Entscheidend ist nicht allein, ob jemand telefoniert. Auch das Schreiben einer Nachricht, das Lesen von Inhalten oder die Bedienung anderer elektronischer Geräte kann einen Verstoß darstellen. Die rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Erfasst werden unter anderem Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte und Berührungsbildschirme.

Die Polizei beobachtet dabei einen verbreiteten Irrtum: Viele Betroffene gingen davon aus, dass lediglich die Nutzung des Handys sanktioniert werde. Dabei sei die Rechtslage bereits seit dem 19. Oktober 2017 verschärft, erklärte die Behörde. Wer durch die Ablenkung einen Unfall verursacht, muss zudem mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Werden Menschen verletzt, können abhängig vom Einzelfall auch strafrechtliche Folgen hinzukommen.

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Grundsätzlich gilt: Während der Fahrt darf ein elektronisches Gerät nur genutzt werden, wenn es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird. Eine Handyhalterung macht die Nutzung nicht automatisch legal. Wer das Smartphone zwar nicht in der Hand hält, sich aber längere Zeit durch Menüs tippt oder Nachrichten liest, kann trotzdem gegen die Vorschriften verstoßen.

Was gilt für die großen Bildschirme im Auto?

In modernen Fahrzeugen verschwimmen die Grenzen zwischen Auto und digitalem Gerät. Bei manchen Modellen von Tesla und anderen Herstellern werden Navigation, Musik, Klimaanlage und weitere Funktionen über große Touchscreens gesteuert. Was auf den ersten Blick wie ein eingebautes Tablet aussieht, wirft deshalb eine wichtige Frage auf: Darf der Fahrer während der Fahrt darauf tippen?

Die Antwort der Polizei ist eindeutig: Auch fest eingebaute Touchscreens fallen unter die Vorschriften für elektronische Geräte. Die Behörde verweist auf § 23 Absatz 1a StVO und einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. März 2020. Demnach unterliegt auch ein fest im Auto installierter Berührungsbildschirm den gesetzlichen Einschränkungen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Berührung des Displays automatisch verboten ist. Zulässig ist die Bedienung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Fahrer den Blick nur kurz und angepasst an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse vom Verkehrsgeschehen abwendet. Auch bei einem fest verbauten Bildschirm kann eine längere Bedienung deshalb einen Verstoß darstellen.

Sprachsteuerung statt Tippen

Wer während der Fahrt eine Route ändern oder Musik auswählen möchte, kann auf Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen zurückgreifen. Nach Angaben der Polizei ist die Nutzung elektronischer Geräte unter anderem dann erlaubt, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und ausschließlich die Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird. Auch eine manuelle Bedienung kann zulässig sein, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an die kurze, situationsangepasste Blickzuwendung erfüllt.

Doch auch Sprachsteuerung ist kein Freibrief für jede Form der Ablenkung. Wer sich so stark mit einer Funktion beschäftigt, dass die sichere Fahrzeugführung darunter leidet, handelt weiterhin problematisch. Die Verantwortung für das Verkehrsgeschehen bleibt beim Fahrer.

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