Haßparolen als Staatsmaxime

Christian Bommarius
1 Min

Was ist die Pflicht von Ausländern, wenn die Arbeitslosigkeit nicht sinken will? Was ist ihre Schuldigkeit, wenn die Kriminalitätsrate steigt? Und was ist von ihnen zu erwarten, wenn dem Bundesaußenminister der Etat für Entwicklungshilfe zu hoch erscheint? Der Konsens von Bundesregierung und SPD-Opposition empfiehlt: "Ausländer raus!" Seit der Diskussion um die Beschränkung des Asylrechts ist diese Haßparole zur Maxime der vormals liberalen Bundesrepublik geworden ­ in Übereinstimmung mit dem Pegelstand kollektiver Angstgefühle.Die Änderung des Asylrechts wurde auch mit der Notwendigkeit begründet, den deutschen Arbeitsmarkt vor "Wirtschaftsflüchtlingen" zu schützen. Doch trotz der Abschottung explodierte die Arbeitslosigkeit aus verschiedenen Gründen. Jetzt wollen die Länder von Hamburg bis Bayern der Kriminalität den Garaus machen und wollen die rasche Abschiebung ausländischer Krimineller. Die Abschiebung ohne Gerichtsverfahren wurde bereits mit der jüngsten Reform des Ausländerrechts erheblich erleichtert. So wird die Rechtsweggarantie für jedermann nach und nach zu einem Exklusivrecht für Deutsche. Da reiht sich die Drohung des Bundesaußenministers nahtlos ein, Entwicklungsländern Mittel dann zu streichen, wenn sie abzuschiebende Landsleute nicht aufnehmen: Keine Brunnen für die Menschen, wenn die Regierung nicht pariert.

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