Ein Volumen wird nicht genannt, es dürfte sich aber um ein Förderprogramm in Milliardenhöhe handeln. In einem Papier heißt es, die Bundesregierung werde in den kommenden Jahren „ausreichende Mittel“ bereitstellen.
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Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch auf den Weg bringen. Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
Grundförderung für Tausch gegen neue klimafreundliche Heizung
Laut Förderkonzept soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wie bisher eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.
Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von „Klimaboni“ geben. Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten, mit öl- oder gasbefeuerten sogenannten . Konstanttemperaturkesseln und verbliebenen Kohleöfen und Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden haben, wie es heißt. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb dieser Heizungen für ihre Besitzer in den nächsten Jahren sehr viel teurer.
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Förderkredite für den Heizungstausch
Konkret soll es etwa einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung für Eigentümer geben, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Ein Klimabonus von 20 Prozent soll es auch in bestimmten Fällen geben, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind.
Dazu ist in verschiedenen Fällen ein Klimabonus von 10 Prozent geplant. Ergänzend sollen Förderkredite für den Heizungstausch angeboten werden, um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Es sollen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt werden. Dieses Kreditprogramm sollen alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können.
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