Groß war die Panik vor dem Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Groß war der Schock, als es hieß: Öl- und Gasheizungen aus Bestandsgebäuden raus, Fernwärmeanschluss oder Wärmepumpe rein. Doch auf den Schreck folgte erst mal eines: die Sommerpause. Jetzt gibt es aber neue Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne).
Bis zur Sommerpause sollte die GEG-Novelle beschlossen sein, so hatten es zumindest die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP nach einem 30-stündigen Sitzungsmarathon Ende März vereinbart. „Ich sehe kein prinzipielles Problem, ein gutes Gesetz und einen Abschluss vor den Sommerferien hinzubekommen“, sagte Wirtschaftsminister Habeck noch Anfang Juni in Berlin. Daraus wurde nichts. Ein Mitarbeiter aus seinem Ministerium gibt jetzt Hinweise, wie es um die Berechnungen zur Novelle des GEG steht. So war das sicher nicht geplant!
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Habecks Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch mit dem aktualisierten Entwurf gibt es zahlreiche Ausnahmen. Wird beispielsweise die neue Gasheizung noch in diesem Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut, darf sie bis spätestens 2045 fossil betrieben werden. Auch dürfen neue Gasheizungen, nicht aber Ölheizungen, ab 2024 bis spätestens 2028 weiter eingebaut werden – wenn diese später auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll laut Leitplanken der Ampelfraktionen zur weiteren Beratung des GEG sowohl für Bestands- als auch Neubauten gelten. Liegt jedoch bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, hat man bei einer Heizungshavarie ab dem 1. Januar 2024 eine Übergangsfrist für die Fernwärme von drei Jahren.
Die neuen Fristen haben Habecks Plan einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das neue GEG, auch Heizungsgesetz genannt, vorerst gestoppt. Damit verschiebt sich die Maßnahme der Ampelkoalition zur Senkung der CO₂-Emission in den Herbst. So lässt sie sich auch Zeit, konkrete Werte zur CO₂-Reduzierung, die durch den Ausbau alter Heizkörper und den Einbau klimafreundlicher Geräte erzielt werden könnte, zu liefern.
Jetzt muss erstmal neu berechnet werden: „Wir haben schon mal eine Berechnung vorgelegt und diese aktualisieren wir wiederum und sobald sie fertig ist, stellen wir sie vor“, sagt Stephan Gabriel Haufe, Pressesprecher im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), bei der Bundespressekonferenz am Mittwochnachmittag in Berlin. Aber was genau muss neu berechnet werden? „Das kann ich jetzt nicht erläutern“, sagt er. Das könne man sich selbst herleiten, wenn man die Änderungen des Gesetzes kenne. Das klingt, als würde es noch keine genauere Agenda für die Berechnung der CO₂-Ersparnis geben. Gab es etwa Fehler in der ersten Berechnung oder gar Desinformationen seitens des Wirtschaftsministeriums?
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„Ich habe auf jeden Fall wahrgenommen, dass es eine Reihe von falschen und falsch verstandenen Informationen gab“, sagt Haufe. Umso wichtiger, dass die neuen Berechnungen, die offenbar noch nicht genauer im Wirtschaftsministerium besprochen wurden, erklärt werden. Bei erneutem Fragen, gibt Haufe dann doch eine Antwort: „Das Gesetz wird an verschiedenen Stellen geändert durch den Bundestag.“ Es gebe Änderungen bei Fristen und beim Einbau von Wärmepumpen oder auch beim Zusammenspiel von erneuerbarem Heizen in Privathäusern und Wärmenetzen. Durch die aktualisierte GEG-Novelle würden sich andere CO₂-Werte ergeben. Es sei keine einfache Berechnung, aber: „Wir haben schon damals gezeigt, welche Emissionsminderung damit entstehen kann“, sagt Haufe. „Damit wissen wir, welches Potenzial in diesem Gesetz steckt.“
Das Problem seien die Veränderungen an der GEG-Novelle für die Aktualisierung der Berechnung: „Die müssen wir einbeziehen, die sind ein bisschen komplex, nicht ganz so einfach.“ Gerade bei den Wärmenetzen sei die Datengrundlage schlichtweg unzureichend in Deutschland. In diesem Punkt hat er recht, denn schaut man einmal auf die Hauptstadt, wird bei den Wärmenetzen schnell klar: Der Energieatlas Berlin ist nicht auf dem aktuellen Stand. Zwar kann abgerufen werden, wo in der Hauptstadt bereits ein Fernwärmeanschluss besteht, jedoch beruht die Darstellung „auf einer Zulieferung der datenhaltenden Stellen, sprich der Fernwärmenetzbetreiber“, wie bereits im Juni ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilte. So sind die Daten noch aus dem Jahr 2014. Der Grund: Die Unternehmen seien nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten bereitzustellen. Das erfolge freiwillig. Dem Bundeswirtschaftsministerium fällt das jetzt offenbar auf die Füße.
„Die Zusammensetzung von Wärmenetzen, der Aufbau von Wärmenetzen, ist nicht ganz ohne“, sagt Haufe. Die Zusammenhänge seien zu schwierig, um daraus zügig eine Berechnung zu machen. Grund für die Komplexität sei die unzureichende Datengrundlage zur Verteilung von Gebäuden und Gebäudegrößen bzw. Kommunen und Kommunengrößen in Deutschland. „Die brauchen wir allerdings“, sagt er. Die vorgesehene Wärmeplanung hänge davon ab. Und das zu erfassen und anschließend zu berechnen, mache es schwierig, ziehe die Berechnung in die Länge.
Wann wird aber die aktualisierte Berechnung für die Emissionsminderung durch den GEG-Entwurf vorliegen? Dazu kann Haufe kein genaues Datum nennen. „Das ist nicht so einfach“, sagt er erneut. Auch sei ungewiss, wann sich der Bundestag in der Folge damit befassen werde. Vermutlich aber im September, sagt der Sprecher des Wirtschaftsministeriums schließlich.
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