BERLIN. Die Opposition soll mehr Rechte bekommen. Wie die Berliner Zeitung erfuhr, ist nach Verhandlungen mit der großen Koalition eine Verfassungsänderung geplant. Mit ihr wird es der Opposition erleichtert, Gesetze der Regierung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Bisher kann eine solche Normenkontrollklage nur eingereicht werden, wenn ein Drittel der Abgeordnetenstimmen zustimmen. Wegen der Zwei-Drittel-Mehrheit von SPD und Union ist dieses Recht derzeit für die Opposition nicht durchzusetzen. FDP, Grüne und Linke kommen derzeit nur auf 27 Prozent. Künftig sollen für eine Normenkontrollklage ein Viertel der Stimmen der Abgeordneten ausreichend sein.Die Grünen sind mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. "Das ist ein Durchbruch für die Opposition bei den Minderheitenrechten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, der Berliner Zeitung. Er forderte, dass weitere Fragen der Minderheitenrechte, etwa das Recht der Opposition auf Einberufung von Sondersitzungen des Parlaments, ebenfalls bald mit der Regierungskoalition geklärt werden. Im Gegenzug setzten sich Union und SPD mit ihrer Position bei einer Verfassungsänderung in Folge des EU-Vertrages durch. Bei Klagen des Bundestags gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof müssen künftig ebenfalls ein Viertel der Parlamentarier zustimmen. Diese Hürde wollte die Opposition niedriger gestalten. (sav.)
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