Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat zwei Männer als Iran-Spione zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 54-jährige Hauptangeklagte muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis, sein 43 Jahre alter Komplize für viereinhalb Jahre.
Nach Überzeugung des Gerichts bereiteten die beiden im Auftrag des Iran antisemitische Anschläge in Deutschland vor. Im Visier hatten sie den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck.
Zusätzlich ging es um einen geplanten Brandanschlag auf koschere Lebensmittelhändler in Berlin. Das Gericht folgte den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.
Wer sind die beiden verurteilten Iran-Spione?
Beide Verurteilten lebten in Dänemark. Den 54-Jährigen führen die Berichte als Ali S., einen dänischen Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln. Er war nach Überzeugung des Gerichts die zentrale Figur des Falls.
Der 43-Jährige wird als Tawab M. genannt und soll erst später hinzugekommen sein. Gegen ihn lautete der Vorwurf auf versuchte Beteiligung an einem Mord.
Festgenommen wurden die beiden zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Ali S. Ende Juni 2025 in Dänemark, Tawab M. Anfang November 2025. Danach kamen beide in Deutschland in Untersuchungshaft.
Welche Anschlagsziele nennt die Bundesanwaltschaft?
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollte Ali S. Anfang 2025 Informationen über Josef Schuster und Volker Beck beschaffen. Beides habe der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen gedient.
Außerdem soll er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausgespäht haben. Im Frühjahr 2025 kundschaftete er laut Anklage in der Hauptstadt mehrere Orte aus und suchte nach Komplizen.
Spätestens im Mai 2025 habe er Kontakt zu Tawab M. aufgenommen. Dieser erklärte sich den Angaben zufolge bereit, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu bewegen.
Welche Rolle spielt Iran?
Seine Aufträge erhielt der 54-Jährige laut Bundesanwaltschaft direkt von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden. Für deren Geheimdienst habe er gearbeitet.
Mehrfach soll er dafür in den Iran gereist sein. Das Gericht wertete sein Handeln als geheimdienstliche Agententätigkeit im Auftrag des Regimes in Teheran.
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Der entscheidende Hinweis kam aus dem Ausland. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach nach der Festnahme von einem befreundeten Nachrichtendienst und von einer Zusammenarbeit mit mehreren ausländischen Diensten.
Beck wollte dem Prozess als Nebenkläger beitreten. Das Oberlandesgericht lehnte das ab, weil es noch keinen Anschlagsversuch gegeben habe. Dass ein solcher offenbar vorbereitet worden sei, reiche für eine Nebenklage nicht aus.
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