Rente

Jahrgang 1967 bis 1971: Diese Unterschrift könnte Ihnen den Renten-Abschlag ersparen

Rentenreform: Wer 1967 bis 1971 geboren ist, könnte mit Altersteilzeit weiter mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Was der Entwurf vorsieht.

4 Min
Nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschlag in Rente: Für jüngere Jahrgänge soll das laut einem internen Entwurf aus dem Arbeitsministerium nicht mehr möglich sein. Symbolbild

Nach 45 Arbeitsjahren ohne Abschlag in Rente: Für jüngere Jahrgänge soll das laut einem internen Entwurf aus dem Arbeitsministerium nicht mehr möglich sein. Symbolbild

© Imago/Sergey Pakulin

Wer 1972 oder später geboren ist, soll nach 45 Arbeitsjahren nicht mehr ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen können. Das sieht ein interner Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Zuerst hatte die Zeit über das Papier berichtet.

Der Entwurf trägt den Stand vom 21. August 2026. Das Ministerium von Bärbel Bas (SPD) nennt ihn veraltet: Es handele sich um ein Papier des Fachreferats, mit dem die Hausleitung nicht befasst gewesen sei, berichtet das Handelsblatt. Man arbeite an einem offiziellen Referentenentwurf.

Das klingt nach Entwarnung, ist aber keine. Die Alterssicherungskommission hat im Juni empfohlen, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Der Koalitionsausschuss will das Gesetz bis Ende 2026 verabschieden.

Rente nach 45 Jahren: Welche Jahrgänge betroffen wären

Umgangssprachlich heißt die Regel noch immer „Rente mit 63“. Tatsächlich liegt die Grenze ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Wer dann 45 Versicherungsjahre hat, geht ohne Abschlag.

Der Entwurf sortiert die Versicherten nach Geburtsjahr. Für die Jahrgänge 1964 bis 1966 soll sich nichts ändern.

Ab Jahrgang 1967 reichen 45 Jahre allein nicht mehr. Bis Jahrgang 1971 bräuchte es zusätzlich einen besonderen Vertrauensschutz. Ab 1972 gäbe es grundsätzlich keinen allgemeinen Anspruch mehr.

Altersteilzeit vor dem Stichtag: Auf diesen Vertrag kommt es an

Den Vertrauensschutz knüpft der Entwurf an einen Vertrag. Wer vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat, soll weiter mit 65 abschlagsfrei gehen dürfen.

Wann das Kabinett entscheidet, ist offen. Fachleute hatten mit einem Referentenentwurf frühestens im Oktober gerechnet.

Den Mechanismus gab es schon einmal. Bei der Rente mit 67 blieb nur verschont, wer seine Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2007 vereinbart hatte.

7,2 Prozent Abschlag: So viel Geld steht auf dem Spiel

Fällt die 45-Jahre-Rente weg, bleibt vielen nur die Altersrente für langjährig Versicherte. Wer sie vorzeitig nimmt, verliert pro Monat 0,3 Prozent seiner Rente, und zwar lebenslang.

Ein Beispiel: Ein Beschäftigter des Jahrgangs 1967 hat mit 65 seine 45 Jahre voll. Bis zur Regelaltersgrenze von 67 fehlen ihm 24 Monate. Das ergibt 7,2 Prozent Abschlag.

Bei 1800 Euro Bruttorente sind das knapp 130 Euro weniger im Monat. Über 20 Jahre Rentenbezug kommen nach unserer Rechnung rund 31.000 Euro zusammen, Rentenerhöhungen nicht eingerechnet.

Rentenalter soll mit der Lebenserwartung steigen

Ab Jahrgang 1968 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Kommission rechnet damit, dass sie zwischen 2031 und 2041 von 67 auf 67,5 Jahre steigt.

Wer gesundheitlich nicht so lange durchhält, soll ab 2032 eine neue Schutzrente bekommen können. Wie sie genau aussieht, steht noch nicht fest.

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Streit in der Koalition: SPD und Ost-Länder bremsen

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf zweifelt am Aus für die abschlagsfreie Rente. „Weite Teile der Sozialdemokratie sehen das übrigens genauso“, sagte er Anfang September laut AFP. Der Bundestag sei „kein Abnickverein".

Rückendeckung bekommt er ausgerechnet aus der CDU. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt haben sich in einem Brief an die Bundesregierung für die Regel ausgesprochen.

Bas versprach am 11. September im Bundestag Vertrauensschutz für alle, die nach 45 Arbeitsjahren mit einem abschlagsfreien Rentenstart planen. Wie weit dieser Schutz reicht, sagte sie nicht.

Die Kommission bleibt bei ihrer Linie. Profitieren würden vor allem Besserverdienende und Männer, heißt es in ihrem Bericht. Wer wenig verdient oder Lücken im Lebenslauf hat, schafft die 45 Jahre oft gar nicht.

Was Versicherte jetzt tun sollten

Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt das bisherige Recht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rente nach 45 Jahren wie gewohnt beantragen.

Von einem Rentenantrag aus bloßer Sorge vor der Reform rät die Deutsche Rentenversicherung ab, wie das Portal Bürger & Geld berichtet. Entscheidend sei der individuelle Rentenbescheid.

Wer zwischen 1967 und 1971 geboren ist, sollte beim Arbeitgeber jetzt nach Altersteilzeit fragen und sich das Angebot vorher durchrechnen lassen, denn Altersteilzeit kostet in der Regel Gehalt. Ob der Stichtag so im Gesetz landet, weiß niemand. Wer bis zum Kabinettsbeschluss wartet, erfährt es womöglich zu spät.

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