Gegen einen ehemaligen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit hat die Magdeburger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Mann hatte als Teamleiter im Bereich Leistungen beim Jobcenter der Landeshauptstadt gearbeitet. Ihm wird vorgeworfen, von 2019 bis 2025 mehr als 500 Mal über die Kassen- und Buchungssysteme der Behörde Geld auf eigene Rechnung umgeleitet zu haben. Im Durchschnitt wären das etwa 3.000 Euro je Fall. Der Schaden belaufe sich laut Anklage auf fast 1,5 Millionen Euro, berichtet die Volksstimme.
Ob die Anklage zugelassen wird, muss das Landgericht Magdeburg noch prüfen. Dafür muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen. Laut Gerichtssprecher Christian Löffler sei die zuständige Strafkammer nahezu vollständig mit vorrangigen Haftsachen ausgelastet und habe bereits eine Überlastung gemeldet. Ein möglicher Prozessbeginn stehe deshalb noch nicht fest. Vor dem Landgericht werden Verfahren verhandelt, bei denen im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von über vier Jahren droht. Die in Betracht kommenden Straftatbestände sehen laut Gericht sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Verbleib des Geldes unklar
Bei der Arbeitsagentur soll der Mann mittlerweile nicht mehr tätig sein. Offen ist, ob noch Vermögen aus dem mutmaßlich abgezweigten Geld vorhanden ist. Auch Details zur Zusammensetzung der Gesamtsumme sind bislang nicht öffentlich.
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Das Jobcenter verweist darauf, dass es Hinweisen auf Leistungsmissbrauch nachgehe. Dabei kämen nach eigener Darstellung Prüfabläufe und IT-gestützte Verfahren zum Einsatz. Bestätige sich ein Verdacht, schalte man die Strafverfolgungsbehörden ein.
Stadt will Schadenersatz einklagen
Parallel dazu bereitet die Landeshauptstadt eine Schadenersatzklage gegen die Bundesagentur für Arbeit vor. Aus Sicht der Stadt trage die Behörde die Verantwortung, weil deren Mitarbeiter städtische Mittel für eigene Zwecke verwendet haben soll. Bisherige Zahlungsaufforderungen seien ins Leere gelaufen. Die entsprechende Beschlussvorlage soll dem Stadtrat, der über die Klage entscheiden muss, am 3. Dezember vorliegen.
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