Die Sängerin Julia Neigel ist mit mehreren Strafanzeigen im Zusammenhang mit den sächsischen Corona-Regelungen gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Görlitz leitet keine Ermittlungen gegen die angezeigten Richter und Politikerinnen ein.
Bei der Prüfung hätten sich keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz mit. Betroffen sind sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen sowie Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und deren Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD).
Sängerin Julia Neigel zieht im Streit um Corona-Regeln vor das Bundesverwaltungsgericht
Sängerin gegen Corona-Strafen in Sachsen: Julia Neigel zeigt Gesundheitsministerin an
Neigel erstattete Anzeige gegen sieben Richter
Die 60-jährige Musikerin hatte im Frühjahr zunächst Anzeige gegen die sieben Richter erstattet und ihnen unter anderem Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen. Später weitete sie die Anzeige auf Köpping und Neukirch aus. Den beiden Politikerinnen warf sie die Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug vor.
Hintergrund der Vorwürfe gegen die Richter ist ein 27-seitiges Papier aus den Verfahrensakten, das nach Neigels Darstellung ein Urteilsentwurf vom 11. April 2023 war – verfasst drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung. Mehr als 60 Prozent des Inhalts fänden sich wörtlich im späteren Urteil wieder, hatte sie erklärt. Das OVG hatte bestätigt, dass es ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben habe, das bei der Akteneinsicht „versehentlich“ an Neigel versandt worden sei. „Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren“, sagte OVG-Sprecher Matthias Grünberg.
Den beiden SPD-Politikerinnen hatte Neigel vorgeworfen, die Sächsische Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 sei zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht ordnungsgemäß verkündet worden. Dennoch seien auf dieser Grundlage Bußgelder festgesetzt worden.
Neigel setzt Rechsstreit um Corona-Regeln fort
Parallel setzt Neigel ihren Rechtsstreit um die 2G-Regeln für Kultureinrichtungen fort. Das OVG Bautzen hatte ihre Klage im Februar zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte Neigel eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band und dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden zu sein. Die Sängerin lebt in Ludwigshafen.
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