BERLIN. Das Bundesjustizministerium hat Forderungen aus der Union nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts eine Absage erteilt. "Das geltende Jugendstrafrecht ist geeignet und ausreichend, um notwendige und angemessene Sanktionen gegen jugendliche Straftäter auszusprechen", sagte ein Ministeriumssprecher gestern der Berliner Zeitung. Er verwies darauf, dass beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe. Die Diskussion um härtere Strafen für Jugendliche war nach einem Angriff auf einen Rentner in einer Münchener U-Bahn-Station entbrannt. Nach den Ermittlungen sollen ein 17-Jähriger und ein 20-Jähriger auf den Mann eingetreten haben, nachdem dieser die Jugendlichen aufgefordert hatte, nicht zu rauchen. Der 76-Jährige wurde schwer verletzt.Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), hatte sich in der Süddeutschen Zeitung der Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann nach härteren Strafen angeschlossen. Bosbach plädierte dafür, die bisher geltende Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Zudem solle bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Derzeit entscheiden die Richter im Einzelfall nach der Reife des Angeklagten, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.Opposition: Populistische DebatteDie Opposition lehnte die Unions-Forderungen ab. "Höhere Strafen bringen nichts. Wir haben alle rechtlich nötigen Instrumente", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung. "Mit solchen populären Forderungen werden lediglich die Symptome bekämpft, nicht aber die Ursachen", begründete Stadler seine Haltung. Er sprach sich stattdessen dafür aus, gefährdete oder kriminelle Jugendliche früher aufzufangen. "Das ist zwar eine aufwändige Aufgabe, aber lohnenswert", betonte der FDP-Politiker. Gefragt seien da das Elternhaus, die Behörden, die Schule sowie die Kommunen, die dafür Geld bereitstellen müssten. Auch die Justiz müsse dafür sorgen, dass straffällig gewordenen Jugendlichen schnell der Prozess gemacht werde.Der Grünen-Politiker Volker Beck nannte die Unionsforderungen reflexhaft. Er verwies darauf, dass Richter bei reifen Tätern zwischen 18 und 21 Jahren bereits jetzt das Erwachsenenstrafrecht anwenden. "Die populistische Forderung der Union zielt somit ins Leere", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion der Berliner Zeitung.Beck bezeichnete die Debatte als heuchlerisch. "Wer ernsthaft diskutiert, muss den Mut haben, auch mehr Geld und eine bessere Infrastruktur für die Jugendarbeit zu fordern." Genau daran mangele es derzeit. "Oft wird bei kriminellen Jugendlichen ausschließlich das Strafrecht angewandt, weil andere Instrumente zu teuer sind", beanstandete er. Nötig sei etwa eine Betreuung von jugendlichen Straftätern. Auch die Gewerkschaft der Polizei sprach sich gegen Gesetzesverschärfungen aus.------------------------------Foto: Bild einer Überwachungskamera in der Münchner U-Bahn: Zwei inzwischen verhaftete Tatverdächtige treten auf einen Rentner ein.
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