BONN, 5. Mai. Die Bundesregierung hat ihr Vorhaben aufgegeben, ein steuerfreies Existenzminimum für Kinder einzuführen. Der geplante Grundfreibetrag für Kinder verstoße gegen die Verfassung, heißt es in einem Schreiben des Bundesjustiz- an das Bundesfinanzministerium. Die Koalition werde deshalb an dem bisher gültigen Kinderfreibetrag festhalten, sagte der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Müller, am Mittwoch.Der Kindergrundfreibetrag sei "zur Wahrung der Steuergerechtigkeit nicht geeignet", heißt es in dem Brief des Justizministeriums. Der Grundfreibetrag würde dazu führen, daß sich gut verdienende Familien mit Kindern steuerlich schlechter stellen als Familien derselben Einkommenskategorie ohne Kinder. Eine steuerliche Ungleichbehandlung sei aber auch bei wohlhabenden Bürgern verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Das Bundesfinanzministerium werde diese Einwände in seinem Referentenentwurf zur steuerlichen Entlastung von Familien berücksichtigen und an dem bisherig gültigen Kinderfreibtrag festhalten, sagte Müller. Der Freibetrag von rund 7 000 Mark solle im kommenden Jahr auf 10 000 Mark für das erste Kind und auf 8 500 Mark für das zweite Kind steigen. Zwei Jahre später sollten die Freibeträge noch einmal auf 12 500 Mark für das erste Kind und auf 10 500 Mark für das zweite Kind angehoben werden. Die Lösung begünstige Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen, so Müller. Deshalb müsse zusätzlich das Kindergeld erhöht werden, da dies den Beziehern unterer und mittlerer Einkommen zugute komme. Im Gesetzentwurf des Finanzministerium, der in der nächsten Woche vorliegen werde, sei allerdings keine Kindergelderhöhung vorgesehen. (rut.)
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