Karlsruhe verhandelt über rot-grünen Haushalt 2004

Eine unangenehme Klage

Timot Szent-Ivanyi
3 Min

BERLIN. So ist das mit der Demokratie: Gerade noch in der Regierung, schon findet man sich unverhofft auf der Oppositionsbank wieder. Die umgekehrte Richtung ist die angenehmere Variante, aber auch sie kann ihre Tücken haben. Das muss derzeit die Union erleben. Denn das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute eine mehr als zwei Jahre alte Klage der CDU/CSU gegen die damalige rot-grüne Bundesregierung, die die Union heute - als Regierungspartei - am liebsten vergessen würde.Zusammen mit der FDP hatte die Union 2004 gegen den Etat von Rot-Grün eine Normenkontrollklage eingereicht. Die Oppositionsparteien begründeten die Klage mit einer Verletzung der im Grundgesetz geforderten Prinzipien von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Vollständigkeit. So hatte Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) nach Ansicht der Kläger den Bundesbankgewinn und Einsparungen durch die Arbeitsmarktreform Hartz IV bewusst um Milliardenbeträge zu hoch eingeplant.Unzulässige VerschuldungPikant für die Union ist der zweite Klagepunkt: Der rot-grünen Regierung wird vorgeworfen, unzulässigerweise die im Grundgesetz vorgegebene Höchstgrenze für die Verschuldung ausgehebelt zu haben. In der Verfassung ist vorgeschrieben, dass die Kredite nicht höher als die Investitionen sein dürfen - außer, wenn die Mittel zur "Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" genutzt werden. Diese umstrittene Ausnahmeregelung wurde jedoch auch im letzten Jahr genutzt, nun aber von der inzwischen schwarz-roten Koalition.Bei der FDP ist man daher hinsichtlich der Union durchaus etwas schadenfroh, was man allerdings lieber nicht öffentlich zum Ausdruck bringen will. "Es hätte ja auch uns passieren können", heißt es dort. Der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke erspart es der Union aber nicht, auf Parallelen zwischen den Haushalten 2004 und 2006 hinzuweisen. "Dass man im Wirtschaftswachstumswunderjahr 2006 mit einer Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts operiert hat, ist schon abenteuerlich", so Fricke.Der CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter sieht das naturgemäß anders, auch wenn er eine "delikate Situation" einräumt. Er warnt aber davor, die Verfassungsklage parteipolitisch auszunutzen: "Wer das tut, schadet dem Anliegen der Haushaltspolitiker." Kampeter sieht die Sache daher betont pragmatisch. "Es geht um Kernfragen des Haushaltsrechts, um die Beziehung zwischen Regierung und Parlament", betont er. Auch Fricke erhofft sich Unterstützung aus Karlsruhe, zumal die zweite Runde der Föderalismusreform ansteht. "Wir brauchen strenge und klare Grenzen bei der Verschuldung", sagt er. Die Politik dürfe dabei keinen Beurteilungsspielraum mehr haben. "Die Haushälter müssen gegenüber den Ausgabenpolitikern gestärkt werden".Die SPD als Beklagte hält sich zurück. Auch Häme über die Union ist nicht zu hören. Kein Wunder: In der Opposition hatte die SPD gegen den Etat 1996 geklagt. Nach dem Regierungswechsel 1998 zog sie die Klage zurück - ohne Begründung.------------------------------Foto: Die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts von Finanzminister Hans Eichel (SPD) stellt die Union in Frage.

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