Eine Familie mit zwei Kindern bekommt ab Januar voraussichtlich 534 statt 518 Euro Kindergeld im Monat. So sieht es der Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 vor, den das Bundeskabinett am 2. September beschlossen hat.
Pro Kind steigt das Kindergeld damit von 259 auf 267 Euro. Für 2028 ist mit 272 Euro bereits die nächste Stufe eingeplant.
Gesetz ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, bis dahin können sich Details ändern.
Kindergeld 2027 und 2028: Die neuen Beträge
Seit Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro je Kind. Ab dem 1. Januar 2027 sollen es 267 Euro sein, ab dem 1. Januar 2028 dann 272 Euro.
Der Betrag ist für jedes Kind gleich hoch, egal ob erstes oder viertes.
So viel Kindergeld bekommt Ihre Familie
Bei einem Kind steigt das Kindergeld von 259 auf 267 Euro im Monat, 2028 dann auf 272 Euro. Im ersten Jahr sind das 96 Euro mehr.
Familien mit zwei Kindern kommen 2028 auf 544 Euro im Monat. Gegenüber heute haben sie dann 312 Euro mehr im Jahr.
Bei drei Kindern wächst die Zahlung von 777 auf 801 Euro und später auf 816 Euro. Das Jahresplus liegt 2027 bei 288 Euro.
Familien mit vier Kindern bekommen statt 1.036 künftig 1.068 Euro, ab 2028 dann 1.088 Euro. Allein die erste Stufe bringt ihnen 384 Euro im Jahr.
Kindergeld-Erhöhung: Kein neuer Antrag nötig
Wer bereits Kindergeld bezieht, muss nichts tun. Die Familienkasse zahlt den höheren Betrag automatisch aus.
Auch für Neugeborene soll der Papierkram bald wegfallen. Der Bundestag hat im Juli beschlossen, dass Kindergeld nach der Geburt künftig ohne Antrag fließt.
Starten soll das im März 2027 bei Babys mit älteren Geschwistern. Ab November 2027 sollen auch Eltern von Erstgeborenen ohne Formular auskommen.
Kinderfreibetrag 2027: Was die Günstigerprüfung bedeutet
Parallel wächst der steuerliche Freibetrag für Kinder. Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag liegen zusammen derzeit bei 9.756 Euro je Kind und Jahr.
2027 sollen es 10.056 Euro sein, 2028 dann 10.236 Euro. Das zeigt die Übersicht des Städte- und Gemeindebunds zum Gesetzentwurf.
Freibetrag und Kindergeld gibt es nicht doppelt. Bei der Steuererklärung rechnet das Finanzamt von selbst nach, ob der Freibetrag mehr Steuern spart, als das Kindergeld bringt.
Lohnt sich der Freibetrag, zieht das Amt das bereits gezahlte Kindergeld wieder ab. Das betrifft vor allem gut verdienende Eltern, für die meisten Familien bleibt das Kindergeld die bessere Wahl.
Bürgergeld: Warum manche Familien leer ausgehen
Familien, die Grundsicherung vom Jobcenter beziehen, haben von der Erhöhung meist nichts. Dort wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet.
Steigt es um acht Euro, zahlt das Jobcenter in der Regel acht Euro weniger. Wie das Portal Gegen-Hartz erklärt, ist ein niedrigerer Bescheid deshalb kein Fehler.
Am Monatsende haben diese Haushalte also gleich viel Geld. Es kommt nur zu einem größeren Teil von der Familienkasse.
Trennungseltern: Mehr Kindergeld senkt den Unterhalt
Auch getrennt lebende Eltern spüren die Erhöhung. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet, so regelt es Paragraf 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Steigt das Kindergeld um acht Euro, sinkt der Zahlbetrag des unterhaltspflichtigen Elternteils rechnerisch um vier Euro. Was am Ende tatsächlich zu überweisen ist, hängt zusätzlich von der Düsseldorfer Tabelle ab, die in der Regel zum Jahreswechsel angepasst wird.
Steuerreform 2027: Was Familien insgesamt bleibt
Das Kindergeld ist nur ein Teil des Pakets. Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro.
Nach Rechnung der Bundesregierung wird eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet. Insgesamt geht es um rund zehn Milliarden Euro jährlich.
Einen Teil davon holt sich der Staat bei Spitzenverdienern zurück. Ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ein Steuersatz von 47 Prozent greifen.
Die Regierung will, dass all das am 1. Januar 2027 gilt. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, bleiben die 267 Euro allerdings ein Plan.
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