Die AfD in Sachsen-Anhalt sieht die angekündigte Verlagerung von Kirchenasyl in andere Bundesländer als ersten politischen Erfolg nach der Landtagswahl. „Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt wird beendet“, teilte der Landesverband am Montag mit. Der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider sagte, die Ankündigung seiner Partei, Kirchenasyl künftig nicht mehr zu dulden, zeige Wirkung. „Wenn die AfD Regierungsverantwortung übernimmt, wird es in Sachsen-Anhalt kein Kirchenasyl mehr geben.“
Auslöser ist eine Äußerung des Landesbischofs der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer. Angesichts einer möglichen Regierungsübernahme der AfD hatte er angekündigt, Flüchtlinge aus Sachsen-Anhalt im Rahmen des Kirchenasyls eher in anderen Bundesländern unterzubringen. „Diese Instrumente werden wir eher auslagern“, sagte Kramer dem Medienportal Fokus Thüringen. Das Verfahren laufe bereits. Details nannte er nicht. Es gehe darum, sowohl die betroffenen Flüchtlinge als auch die Gemeinden zu schützen.
15 Fälle von Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt
Die Zahl der Betroffenen ist überschaubar. Im gesamten Gebiet der EKM befinden sich nach jüngsten Angaben rund 15 Menschen im Kirchenasyl. Die Landeskirche umfasst neben Sachsen-Anhalt auch Thüringen sowie Teile Sachsens und Brandenburgs. Wie viele der derzeitigen Fälle auf Sachsen-Anhalt entfallen, ist nicht bekannt.
Auch in den vergangenen Jahren bewegte sich das Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt auf niedrigem Niveau. 2025 befanden sich laut Bundesregierung 72 Personen in Sachsen-Anhalt im Kirchenasyl – der höchste Wert im Bundesland seit 2018. In Deutschland waren im vergangenen Jahr rund 2250 Personen im Kirchenasyl. Dadurch wurden nach Angaben der Bundesregierung in 2175 Fällen Überstellungsfristen versäumt.
Kirchenasyl ist „kein rechtsgeschützter Raum“
Kirchenasyl bedeutet, dass eine Kirchengemeinde eine Person aufnimmt, deren Abschiebung oder Überstellung in einen anderen EU-Staat bevorsteht. Einen besonderen rechtlichen Schutz gewährt das Kirchenasyl nicht. Zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besteht allerdings ein abgestimmtes Verfahren, in dem solche Fälle noch einmal geprüft werden können. Kramer selbst sagte, das Kirchenasyl sei „kein rechtsgeschützter Raum“, sondern ein informelles Übereinkommen.
Die AfD hatte in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt zu unterbinden. Verantwortliche in Kirchengemeinden sollen auf mögliche Straftaten überprüft und die Gemeinden unter Umständen für entstehende Kosten herangezogen werden. Tillschneider bezeichnete das Kirchenasyl nun als „rechtswidrige Praxis“ und verwies auf das Wahlergebnis seiner Partei.
AfD Sachsen-Anhalt: Siegmund plant Abschiebeoffensive und Ende des Asylrechts
Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Für eine absolute Mehrheit reicht das allerdings nicht: Die Partei verfügt nach dem vorläufigen Ergebnis über 39 der 83 Sitze im neuen Landtag. Eine AfD-geführte Landesregierung steht bislang nicht fest. Und doch kann Tillschneider für sich reklamieren, dass durch den Wahlsieg der AfD die „rechtswidrige Praxis“ des Kirchenasyls vorerst beendet ist.
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