Deutschland will ab der kommenden Woche vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen anordnen. Zudem sei ein Modell entwickelt worden, das mehr Zurückweisungen als bisher an den Grenzen ermöglichen soll. Kurz nachdem die Pläne der Bundesregierung am Montag bekannt geworden waren, kündigte die Regierung in Österreich an, aus Deutschland zurückgewiesene Flüchtlinge nicht aufnehmen zu wollen.
„Österreich wird keine Personen entgegennehmen, die aus Deutschland zurückgewiesen werden“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Da gibt es keinen Spielraum.“ Er habe den Chef der österreichischen Bundespolizei angewiesen, „keine Übernahmen durchzuführen“.
Karner verwies auf das Europarecht. Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellten, dürften nicht formlos an der Grenze zurückgewiesen werden. Wenn sich Hinweise ergäben, dass für das Asylverfahren nach den Dublin-Regeln ein anderes EU-Land zuständig sei, müsse ein „formelles Konsultationsverfahren“ eingeleitet werden, betonte Karner. Erst nach Zustimmung des betreffenden Mitgliedsstaates könne ein Flüchtling überstellt werden.
Wann können Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Montag vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet, die ab dem 16. September zunächst einmal sechs Monate andauern sollen. Über das Zurückweisungs-Modell habe sie mit den Nachbarstaaten „noch nicht gesprochen“, räumte sie am Montag ein. Sie wolle das Modell zunächst am Dienstag in Gesprächen mit der Union und mit Ländervertretern erörtern. Auf die Frage, ob stärkere Zurückweisungen an den deutschen Grenzen nicht einen Domino-Effekt mit ähnlichen Maßnahmen in anderen EU-Staaten nach sich ziehen würden, sagte sie: „Das befürchte ich nicht.“ Sie sei sicher, dass ihr Modell europarechtskonform sei.
Als Gründe für die nun angeordneten Kontrollen und Zurückweisungspläne wurden neben der Begrenzung der irregulären Migration auch der Schutz der inneren Sicherheit vor aktuellen Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus und vor grenzüberschreitender Kriminalität genannt.
Zurückweisungen an deutschen Landgrenzen gibt es derzeit nur in bestimmten Fällen: wenn jemand mit einer Einreisesperre belegt ist oder kein Asyl beantragt. Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind grundsätzlich nur da möglich, wo es Kontrollen direkt an der Grenze gibt. An der deutsch-österreichischen Grenze bestehen Kontrollen bereits seit der großen Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015. Aktuell sind sie noch bis Mitte November befristet. (mit AFP)
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