Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag will die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen zur Krankschreibung verhindern. In einem Antrag fordert sie die sächsische Staatsregierung auf, den Vorhaben auf Bundesebene nicht zuzustimmen.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hatte beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Zudem soll es zur Pflicht werden, bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
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Scharfe Kritik an Krankschreibungs-Regelung
Fraktionschefin Susanne Schaper, von Beruf Krankenschwester, kritisierte die Pläne scharf. „Wer sich krank fühlt, muss sich bald um einen Arzttermin kümmern und den mitunter langen Weg zur Praxis auf sich nehmen, statt auszuruhen. Das kann Erkrankungen verschlimmern oder die Genesung verzögern“, erklärte sie. Das gelte vor allem bei Fieber, Migräne oder Magen-Darm-Infekten. Der Bundesregierung warf sie vor, Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen.
Schaper verwies auf mögliche Folgen für die kommende Erkältungssaison. Der Druck auf Notfallaufnahmen und Bereitschaftsdienste dürfte weiter zunehmen, sagte sie. „Außerdem steigt die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer, wenn die Regierung vermeidbare Kontakte erzwingt“. Manche Beschäftigte würden zudem krank zur Arbeit erscheinen und dort weitere Menschen anstecken.
Schaper führte auch Stellungnahmen ärztlicher Verbände an, die gegen die Pläne protestieren. „Es grenzt zudem an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis“, zitierte sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Auch innerhalb der Bundesregierung ist die Regelung umstritten. SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil relativierte die Pläne bei RTL/ntv. Bei der Umsetzung müsse sichergestellt werden, „dass niemand, der krank ist, tatsächlich zum Arzt gehen muss“, sagte er. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte erklärt, Betriebe könnten durch einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge von der Regelung abweichen.
Nach Angaben der AOK Nordost lag der Krankenstand ihrer Mitglieder 2025 im Schnitt bei 21,6 Tagen pro Jahr, nach 22,0 Tagen im Vorjahr. Telefonische Krankschreibungen machen davon rund ein Prozent aus.
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