Gewalttat

Prozess um tödliche Amokfahrt in Leipzig beginnt: 33-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach der tödlichen Autofahrt durch die Leipziger Fußgängerzone beginnt am Landgericht der Prozess. Der Angeklagte war kurz zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden.

3 Min
Vor dem Landgericht Leipzig muss sich ein 33-jähriger Mann wegen einer Amokfahrt durch die Leipziger Innenstadt verantworten, bei der zwei Menschen ums Leben kamen.

Vor dem Landgericht Leipzig muss sich ein 33-jähriger Mann wegen einer Amokfahrt durch die Leipziger Innenstadt verantworten, bei der zwei Menschen ums Leben kamen.

© IMAGO/Roger Petzsche/IMAGO/PicturePoint

Vor dem Landgericht Leipzig muss sich seit Montag ein 33-jähriger Mann wegen einer Amokfahrt durch die Innenstadt verantworten, bei der im Mai zwei Menschen ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zweifachen Mord, versuchten Mord in 85 Fällen sowie einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vor. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind zunächst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli des kommenden Jahres angesetzt.

Am 4. Mai war der Angeklagte mit seinem Auto mehrere hundert Meter durch die belebte Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Passanten erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben, sechs weitere Personen im Alter zwischen 21 und 87 Jahren wurden verletzt – ein 75-Jähriger und eine 84-Jährige schwer. Der Fahrer brachte das Fahrzeug anschließend selbst zum Stehen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Zunächst kam er in einer psychiatrischen Klinik unter.

Freiwilliger Klinikaufenthalt kurz vor der Tat

Den Ermittlern zufolge befand sich der Mann wenige Tage vor der Tat in stationärer psychiatrischer Behandlung. Der Aufenthalt sei freiwillig gewesen, Ende April sei er entlassen worden. Polizeilich war er zuvor bereits aufgefallen, unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld – jedoch ohne körperliche Gewalt, etwa durch Beleidigungen.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte, es habe eine Gefährderansprache sowie Interventionsgespräche mit dem Beschuldigten gegeben. Hinweise auf die Notwendigkeit einer Freiheitsentziehung hätten jedoch nicht vorgelegen.

Wenige Tage nach der Amokfahrt wurde bekannt, dass der Mann die Tat womöglich bereits im April gegenüber seiner Frau per Chatnachricht angedeutet hatte. Darin soll er geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren". Von dieser Nachricht hatte die Polizei laut Schuster erst im Zuge der Ermittlungen erfahren.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Zentrale Frage ist die Schuldfähigkeit

Im Mittelpunkt des Verfahrens dürfte neben dem Tatmotiv die Frage der Schuldfähigkeit stehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt weder ein politischer noch ein religiöser Hintergrund vor. Das vorläufige Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen habe keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben. Der Angeklagte wurde daher aus der Psychiatrie entlassen und sitzt inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

Die Strafkammer hat laut Gerichtssprecher mehrere Sachverständige geladen, darunter einen psychiatrischen Gutachter sowie Experten für Verkehrsanalytik und Rechtsmedizin. Zum Auftakt wurde lediglich die Verlesung der Anklageschrift erwartet.

Debatte über Sicherheit in Innenstädten

Die Tat hatte bundesweit eine Diskussion über den Schutz von Fußgängerzonen ausgelöst. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies auf das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Offenheit und betonte, dass sich solche Taten trotz Sicherheitskonzepten nie vollständig ausschließen ließen.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), zugleich Präsident des Deutschen Städtetages, zeigte sich erschüttert. „Das hat mich kalt erwischt. Man kann auf so etwas auch nicht vorbereitet sein", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Städte müssten Orte des Miteinanders bleiben. Wenige Tage nach der Tat ließ die Stadt Leipzig mehrere sogenannte Oktablöcke an Zugängen zur Innenstadt aufstellen, um Zufahrten für Fahrzeuge zu versperren.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner