Eine Kleinstadt ist in anderen Umständen, die Aufregung groß. Ab nächste Woche soll es in Kamenz keine Entbindungsstation mehr geben. Die Wehen haben im Vorfeld sozusagen schon eingesetzt, Handeln ist zwingend erforderlich. Deswegen versammelten sich am Dienstag mehrere (auch werdende) Mütter vor dem St. Johannes-Krankenhauses und protestierten gegen die kurzfristig angekündigte Schließung - die nach Meinung einer Bürgerinitiative rechtswidrig ist.
Am Mittwochabend untermauerte der Landkreis Bautzen in seiner Kreistagssitzung nochmal eindeutig, was er von der Landesregierung jetzt erwartet. Der Beschluss zum Erhalt der Kamenzer Geburtsklinik wurde über alle Fraktionen hinweg einstimmig mitgetragen. Dafür gab es nach der fünfstündigen Debatte zur Lage der Gesundheitsversorgung auf dem Land Applaus von Zuhörern und Abgeordneten. Mit dem Beschluss wurde Landrat Udo Witschas (CDU) eine Aufgabenliste für das Sozialministerium (SMS) mitgegeben.
Zum einen darf der Landrat jetzt auf den Krankenhausbetreiber GGS zugehen und die Rücknahme oder Verschiebung der Schließung der Geburtsklinik fordern - zumindest bis Oktober. So lange hat das SMS Zeit, die Schließung auf krankenhausplanerische Unbedenklichkeit zu prüfen. Es soll zudem eine dezidierte Versorgungsanalyse für den Landkreis stattfinden, auch unter besonderer Beachtung der sorbischen Minderheit, die rund um Kamenz wohnt.
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Erst Anfang der Woche hatten Schwangere vor dem Klinikum gegen die Schließung der Geburtenstation protestiert. 316 Kinder erblickten dort letztes Jahr das Licht der Welt. Nicht genug, um wirtschaftlich zu sein, bedauert die Klinikleitung in ihrer Ankündigung der Schließung.
Die überraschte am 23. April sowohl das Sozialministerium wie auch den Kamenzer OB Michael Preuss. Der tat sich sofort mit Stadt- und Kreisräten zusammen, holte den Landrat ins Boot, worauf letzterer Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) aufforderte, rechtlich gegen die Schließung einzuschreiten. Denn seiner Auffassung nach ist § 10 des Sächsischen Krankenhausgesetzes nicht erfüllt, in dem eine Schließung nur umgesetzt werden darf, wenn sie das Sozialministerium für unbedenklich hält.
Gegen das Krankenhaus-Gesetz verstoßen?
Genau darin liegt der Knackpunkt. Die sechs Monate Prüffrist laufen noch, das bestätigt das Sozialministerium auf OAZ-Anfrage. Allerdings sei bei der sofortigen, ersten Prüfung nach Eingang der Schließungsabsicht keine Notlage festgestellt worden. „Anhand der ersten Analysen und Gespräche mit den umliegenden Krankenhäusern konnte keine Gefährdung festgestellt werden, die ein unverzügliches Handeln erfordert hätte (ad-hoc-Beurteilung). Das förmliche Verfahren nach § 10 Absatz 1 Sächsisches Krankenhausgesetz, das insbesondere eine Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses vorsieht und in dem nunmehr auch die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der umliegenden Krankenhäuser im Landkreis Bautzen und des St. Johannes-Krankenhauses Kamenz selbst gewürdigt werden, war und ist jedoch noch nicht abgeschlossen“, so eine Ministeriumssprecherin.
Demzufolge „kann und darf das Sozialministerium einen Stopp der Schließung für Ende Mai nicht veranlassen“, so das SMS weiter. „Die Schließung einer Abteilung o.ä. ist eine alleinige Entscheidung des Krankenhausträgers als wirtschaftlich selbständigem Unternehmen, die das Sozialministerium leider nicht beeinflussen kann.“
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Wenn jedoch im Prüfverfahren die Schließung als bedenklich eingestuft würde, hätte der Krankenhausbetreiber inzwischen Fakten geschaffen. Das Sozialministerium sieht als einzigen Hebel, dass „gegebenenfalls im Zuge dessen unter Einbeziehung anderer Krankenhausträger dafür Vorkehrungen zu treffen sind, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterhin, gegebenenfalls an anderer Stelle, sichergestellt bleibt“, so ein Ministeriumssprecher. Hieße im Kamenzer Fall die Oberlausitzkliniken in Bautzen und Hoyerswerda - eine gute halbe Stunde entfernt für Kamenzerinnen mit Kinderwunsch.
Von Seiten des Kamenzer Krankenhausbetreibers wurde bereits klar kommuniziert: „Wir dürfen nur noch bis zum 29. Mai die letzten Patientinnen zur Entbindung annehmen, damit die bis zum 1. Juni noch entlassen werden können. Sollte es Komplikationen geben, wäre eine Betreuung bis spätestens 3. Juni möglich“, erklärt Chefarzt Pavel Rubes gegenüber der OAZ. Er leitet die gynäkologische Station, auf der bereits sieben der acht Ärzte gekündigt wurden. Das medizinische Personal aus 17 Hebammen und Krankenschwestern sowie neun weiteren gynäkologischen Schwestern soll bis zum Jahresende noch auf andere Bereiche der Klinik verteilt werden, bevor auch ihr Arbeitsvertrag endet.
Pavel Rubes ist noch Chefarzt der Gynäkologie in Kamenz, aber auch sein Job soll wegfallen.
© Claudia Lord
„Köpping muss handeln“
Die Schließung der Kamenzer Geburtsklinik hätte auch direkte Auswirkungen auf sorbische Mütter in der Region, eine sorbisch-sprachige Unterstützung wäre in Umland-Krankenhäusern nicht automatisch gegeben. Auch dieses Versorgungsinteresse wird im Sächsischen Krankenhausgesetz mit berücksichtigt.
Nun gibt es also auch einen Kreistagsbeschluss zum Klinikerhalt, der als politischer Auftrag verstanden werden darf. Der frühere Kamenzer Oberbürgermeister und Kreisrat Roland Dantz (Freie Wähler) richtet scharfe Worte Richtung sächsische Landeshauptstadt: „Der Kreistag hat seiner Pflicht genügt. Jetzt ist Staatsministerin Petra Köpping am Zug. Es wäre ihre selbstverständliche Pflicht gewesen, am Mitwochabend persönlich in Bautzen zu erscheinen — sich den knapp 300.000 Menschen des Landkreises zu stellen, Fragen zu beantworten, Haltung zu zeigen. Sie war nicht anwesend.“
Das Sächsische Krankenhausgesetz gäbe ihr ausreichend Instrumente, so Dantz weiter: Paragraf 31 Absatz 4 ermöglicht der Aufsichtsbehörde bei vorzeitigem Vollzug einer Schließung während laufender Prüfung anzuordnen, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Schließung der Geburtsstation zum 31. Mai ist — während die SMS-Prüfung noch läuft — genau dieser Fall: vorzeitiger Vollzug. Das SMS kann die Landesdirektion Sachsen anweisen, die St. Johannes Krankenhaus GmbH unter Fristsetzung zu verpflichten, den Betrieb aufrechtzuerhalten.“ Aufgrund der bisherigen Ereignisse schlussfolgern Dantz und viele andere Kreisräte unterschiedlicher Fraktionen: „Was fehlt, ist nicht das Recht. Was fehlt, ist der Wille.“
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