Corona-Krise

Kurzarbeit: Arbeitnehmern drohen Steuer-Nachzahlungen

Der Fiskus nimmt für das Steuerjahr 2020 rund 1,6 Milliarden Euro durch den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Dies teilt die Bundesregierung mit.

Team News Mike Wilms dpa/mow
2 Min
Antragsformular für Kurzarbeitergeld (Symbolbild).

Antragsformular für Kurzarbeitergeld (Symbolbild).

© dpa/Jens Büttner

Kurzarbeit dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu „Ein Jahr Corona“ ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.

500.000 Beschäftigte waren im Februar in Kurzarbeit

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.

Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Steuernachforderungen von mehreren hundert Euro pro Person

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

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Zimmermann kritisierte: „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten.“ Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären, sagte Zimmermann der dpa. Sie forderte, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zur Steuernachzahlung führt. Das hänge etwa von der Steuerklasse, den Lohnsteuerabzügen vor Corona oder etwaigen anderen Einkünften ab. „Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer.“

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