Während der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft der Männer dürfen öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel auch in die Nachtstunden hinein stattfinden. Der Bundesrat billigte am eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die befristete Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzvorgaben zulässt.
Die Regelung betrifft das sogenannte Public Viewing, also gemeinschaftliche Übertragungen von Fußballspielen auf Großbildleinwänden im Freien. Ohne die nun beschlossene Ausnahme wären solche Veranstaltungen aufgrund der bundesdeutschen Lärmschutzbestimmungen in den Abend- und Nachtstunden nur eingeschränkt zulässig.
Übliche Ruhezeiten gelten nicht
Mit der Zustimmung des Bundesrats können Kommunen und Veranstalter während des Turniers entsprechende Übertragungen genehmigen, ohne dass die üblichen Ruhezeiten greifen. Vergleichbare Sonderregelungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Großveranstaltungen gegeben.
In der Hauptstadt können die Fußballspiele auch gesehen werden. Der Berliner Senat hat entschieden, dass für die Fußball-Weltmeisterschaft im Juni und Juli für Public Viewings Ausnahmen bei der Nachtruhe gelten. Fans können unter anderem die meisten WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft in Berlin länger im Freien verfolgen. Die Regelung gilt allerdings nur für Partien, die bis einschließlich 22 Uhr angepfiffen werden.
Die Fußball-WM der Männer findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt, Deutschland startet am 14. Juni gegen Curaçao ins Turnier.
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