Debattenkultur

Landtag: AfD will sich juristisch gegen geplante Geldstrafen für Ordnungsrufe wehren

Die geplante Einführung von Ordnungsgeld im Brandenburger Landtag sorgt für Streit. Die AfD sieht darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

OAZ
3 Min
Die AfD will gegen die neuen Ordnungsgelder im Brandenburger Landtag vorgehen. (Im Bild: AfD-Landeschef Hans Christoph Berndt)

Die AfD will gegen die neuen Ordnungsgelder im Brandenburger Landtag vorgehen. (Im Bild: AfD-Landeschef Hans Christoph Berndt)

© dts Nachrichtenagentur/IMAGO

Die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung im Brandenburger Landtag sorgen für hitzige Debatten. Insbesondere die Einführung von Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung stößt bei der AfD auf scharfe Kritik. Die Partei kündigte eine Verfassungsklage an, um die Maßnahmen zu stoppen. Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, sprach von einem gezielten Angriff auf die Opposition und warf der Regierungskoalition vor, die Meinungsfreiheit zu beschneiden.

„Das ist nichts anderes als die Mund-tot-Machung der Opposition“, erklärte Hohloch. Insbesondere die AfD sei von den Maßnahmen betroffen, da die meisten Ordnungsrufe gegen ihre Abgeordneten ausgesprochen worden seien. Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben der Landtagsspitze sieben Ordnungsrufe erteilt, davon fünf gegen die AfD und zwei gegen die SPD. Die AfD verteidigt Zuspitzungen in der parlamentarischen Debatte: „Im Volk sprechen nun mal nicht alle geleckt“, so Hohloch.

Die neuen Regelungen erlauben Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD), bei „nicht nur geringfügigen Verletzungen der Ordnung oder Würde des Parlaments“ ein Ordnungsgeld von 500 Euro zu verhängen – und dies auch ohne vorherigen Ordnungsruf. Im Wiederholungsfall kann diese Summe auf bis zu 1.000 Euro steigen. Eine Richtlinie soll künftig definieren, was als Verletzung der Ordnung oder Würde gilt.

BSW sieht drohendes Damoklesschwert

Die Regierungskoalition aus SPD und CDU verteidigt die Änderungen entschieden. Steeven Bretz, frisch gewählter CDU-Fraktionschef, betonte, dass es nicht um die Meinungsfreiheit gehe, sondern um „die gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung“, also durch grobes Fehlverhalten. „Die Umgangsformen im Landtag Brandenburg sind rüder geworden“, so Bretz. Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verwies darauf, dass ähnliche Regelungen auch in anderen deutschen Parlamenten existierten. Im Bundestag können Ordnungsgelder bis zu 4.000 Euro verhängt werden.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Die BSW-Fraktion, die sich in der Vergangenheit gegen die Einführung von Ordnungsgeld stark gemacht hatte, lehnt die geplanten Änderungen ebenfalls ab. Falk Peschel, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW, kritisierte die Regelung als „Damoklesschwert“ über den Abgeordneten. „Eine parlamentarische Debatte dürfe nicht unter dem Damoklesschwert stattfinden, als Abgeordneter belangt zu werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel. Er warnte vor einer „erheblichen Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Abgeordneten“. (mit dpa)

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner