Einem Kind ist es egal, ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht. Es möchte von ihnen geliebt, versorgt und erzogen werden. Eigentlich eine wunderbare Sache. Leider stört das kindliche Sehnen nach der ewigen Vater Mutter Kind-Idylle immer öfter die Wirklichkeit des Erwachsenenlebens. Eltern trennen sich. Auch ihnen ist es dann egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Bedürfnisse ihrer Kinder ändern sich durch die Trennung freilich nicht. Sie wollen weiter geliebt, umsorgt, erzogen werden. Dass dies für alle Kinder gleichermaßen gewährleistet ist, dafür wäre der Gesetzgeber da.Das deutsche Familienrecht aber hat hier bisher versagt: Es unterscheidet zwischen unverheirateten und verheirateten Müttern. Die einen erhalten vom früheren Liebsten bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt; danach müssen sie zusehen, wie sie sich und den Nachwuchs versorgen. Die anderen, die geschiedenen Mütter, haben, bis das Kind acht Jahre alt ist und manchmal länger, Anspruch auf Unterhalt und müssen nicht arbeiten gehen. So hat man versucht, die Ehe zu verteidigen. Bis die Wirklichkeit - mehr Scheidungen und Kinder aus sogenannten wilden Ehen - das Gesetz überholte.Gestern nun hat sich das Bundesverfassungsgericht endlich dem Leben gestellt und die Benachteiligung lediger Mütter beim Betreuungsunterhalt für grundgesetzwidrig erklärt: "Wie viel ein Kind an persönlicher elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht danach, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren ist", sagen die Karlsruher Richter.Künftig muss es also auch im Familienrecht egal sein, ob die Eltern verheiratet sind - vorm Gesetz sind alle Kinder gleich. Bis Ende 2008 hat die Politik noch Zeit, die Verhältnisse besser zu regeln. Wie gut, dass die Justizministerin schon ein fertiges neues Unterhaltsgesetz in der Schublade hat. Es sollte morgen verabschiedet werden. Kinder zuerst, war seine Maxime. Die Union aber hat vor wenigen Wochen noch eine Benachteiligung lediger Mütter hineindiktiert. Ihr ist es längst nicht egal, ob Eltern verheiratet sind oder nicht.------------------------------Foto: Richter des Bundesverfassungsgerichts
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]