Die Diskussion über den Sinn des Mund-Nasen-Schutzes bei fallenden Inzidenzen wird in wissenschaftlichen Fachkreisen schon länger geführt. Doch nun hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sie am Wochenende auf politischer Ebene entfacht. Sie plädiert dafür, eine Fortdauer der Maskenpflicht bundesweit zu überprüfen. Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“, sagte Lamprecht der Bild am Sonntag. Als Beispiel für eine Überprüfung nennt die Ministerin die Schulen, „denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen“.
Corona in Berlin: Inzidenz bei 15,4 – Lockerungen könnten kommen
Einen Schritt weiter als die Bundesjustizministerin geht Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Angesichts der sinkenden Werte fordert er ein komplettes Ende der Maskenpflicht. „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagte Kubicki der Bild am Sonntag.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für Berlin steht laut Lagebericht des Senats bei 15,4 (Stand 13. Juni). In drei Bezirken liegt er sogar unter der Zehnermarke. Pankow hat mit 8,3 den niedrigsten Wert, gefolgt von Treptow-Köpenick (8,8) und Lichtenberg (9,2). Die höchste Inzidenz weist Spandau mit einem Wert von 38,3 auf. Dass immer mehr Berliner geimpft werden und sich auf Corona testen lassen, habe unter anderem dazu beigetragen, dass die Werte fallen, sagt Wolfgang Albers (Linke), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus.
„Es gibt keinen Grund, weiter an der Maskenpflicht festzuhalten“
Im Gespräch mit der Berliner Zeitung erklärt der Politiker, dass er derzeit „keinen Grund sieht“, dass man in Berlin an der Maskenpflicht konsequent weiter festhält. Albers, selber Arzt, verweist auf seriöse Studien von Aerosolforschern, in denen erklärt wird, dass im Freien die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus wesentlich geringer sei. „Die Politik hörte auf die Wissenschaft, als etwa die Lockdown-Maßnahmen beschlossen wurden. So sollte sie nun ebenfalls auf die Wissenschaft hören, wenn es um die Lockerungen geht“, sagt Albers. Dies gelte auch für ein Aufheben der Maskenpflicht bei sinkenden Inzidenzen.
Aerosolforscher wie Gerhard Scheuch erklärten, dass in großen Theatern und Museen, Freibädern, Schwimm- und Sporthallen das Ansteckungsrisiko nicht so hoch wäre, weil dort sehr viel Raum und Luft seien. „Da reicht die Aerosolkonzentration kaum aus, um andere zu gefährden“, sagte Scheuch der Deutschen Presse-Agentur. Die Ansteckungsgefahr in kleinen, engen, unbelüfteten Räumen wie Aufzügen sei wesentlich höher. Dort könne man sich sogar während einer kurzen Fahrt anstecken.
Lambrecht: Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht prüfen
Ein Wegfall der Maskenpflicht würden viele Berliner begrüßen. Wie die Neuköllnerin Carmen Bergner, die das Maskentragen an der frischen Luft nicht für notwendig hält. Aber es gibt auch andere Stimmen. Ginge es nach Bernd Fiedler aus Tempelhof-Schöneberg, sollte die Maskenpflicht „erst bei einem Inzidenzwert von null“ aufgehoben werden. „Die Unvernunft kommt früh genug“, sagt er.
Am Montag werden sich die Staatssekretäre aus den Senatsverwaltungen treffen. Es sei durchaus möglich, dass sie auch über Lockerungen bei der Maskenpflicht sprechen werden, hieß es in Senatskreisen. Ob diese bereits ab 18. Juni gelten, sei fraglich. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sei erst für Lockerungen, wenn der Berliner Inzidenzwert einstellig sei.
In Berlin gilt derzeit die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – etwa in Supermärkten, Bahnhöfen, Krankenhäuser, Behörden, Busse, S-, U- und Straßenbahnen. Eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht sei dort eher unwahrscheinlich. Wegfallen könnte die Maskenpflicht eher im Freien, die etwa für die Warteschlangen an den Kassen von Freibädern, in den Außenbereichen der Hauptstadtzoos oder auf belebten Einkaufsstraßen und Plätzen wie dem Alexanderplatz, der Schlossstraße in Steglitz oder dem Potsdamer Platz noch immer gilt.
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