Plötzlich wurden die Bildschirme schwarz: „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts.“ Ein Hauch von George Orwell und „1984“ wehte mich vor wenigen Tagen an. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gab offen die neutrale Position eines Beobachters auf und greift seitdem aktiv in den laufenden Wahlkampf ein.
So erklärt zum Beispiel Ralf Ludwig, Intendant des MDR: Man sei „unfreiwillig“ zum „Spielball“ im Wahlkampf geworden. Dabei seien die „Sendungen im Radio, im Netz und Fernsehen gut nachgefragt“. Und „73 Prozent der Menschen vertrauen uns“. Er könne sich den Widerspruch nicht erklären. Warum nur wolle die AfD „radikal die Axt an einen Grundstein der Demokratie“ legen?
Das ist ein spannendes Bild: Ich stelle mir vor, wie sich AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit einer Axt an einem Stein versucht. So hatte es Ralf Ludwig sicher nicht gemeint, aber es ist treffend: Bisher haben sich alle Reformer am ÖRR die Zähne ausgebissen – oder eben die Axt verbogen.
Denn statt zu schrumpfen ist der ÖRR in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen: Fast im Jahrestakt gingen neue Sender an den Start: 1984 3sat, 1992 Arte, 1997 Phoenix, One und Kika, 2000 ZDFneo, 2012 Tagesschau24, 2016 Funk. Die Liste ist länger und umfasst nur das Fernsehen. Beim Hörfunk verlief die Expansion ähnlich: Den neuen Jugendwellen wie Fritz und Sputnik folgten Nachrichtensender wie RBB 24 und MDR Info. Dann bekam jede Redaktion ihre eigene Homepage.
Der ÖRR betreibt 1500 Podcasts
Wer dieses Dickicht ein wenig lichten möchte, muss damit rechnen, vom Intendanten des MDR bezichtigt zu werden, er wolle „einen Grundstein der Demokratie beschädigen“. Gegenfrage: Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag etwa vor 30 Jahren nicht erfüllt? Da gab es viele der heutigen Sender ja noch nicht. Es gab auch keine 1500 Podcasts und 2000 Social-Media-Kanäle.
Die AfD hat angekündigt, im Falle eines Wahlsieges die Medienstaatsverträge zu kündigen. Ist es „radikal“, einen Vertrag zu kündigen, wenn seit Jahrzehnten Reformversprechen nicht umgesetzt werden?
Natürlich muss auch der ÖRR auf ein verändertes Nutzungsverhalten reagieren und im Netz präsent sein. Nur wäre es konsequent gewesen, für etwas Neues immer etwas Anderes einzustellen. So müssen es auch private Anbieter handhaben, denen nicht jedes Jahr ein steigender Geldfluss zur Verfügung steht.
Kritiker des ÖRR kommen nicht zu Wort
Nun werden vor allem MDR und NDR selbst zum Akteur im Wahlkampf. Ein Novum. Dürfen die das? Unstrittig müssen sie über die Pläne zur Kündigung der Medienstaatsverträge berichten. Schließlich hat Ulrich Siegmund für den Fall seiner Wahl angekündigt, dies als eine der ersten Amtshandlungen zu vollziehen. Damit ist das Thema relevant für die Wahlentscheidung der Bürger. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird demnächst gewählt und hat die AfD Ähnliches vor.
Nur: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat mit diesen Berichten in eigener Sache seinen gesetzlichen Auftrag weit ausgelegt. So heißt es im aktuellen Staatsvertrag in Paragraf 26, Absatz 2, dass man „… in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung verpflichtet“ sei. „Ferner sollen sie die … entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und … eine möglichst breite … Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“
Unser Kolumnist
Davon kann nach meiner Meinung generell nur eingeschränkt die Rede sein. Aber besonders im konkreten Fall hätte es zu den journalistischen Standards gehört, auch die Gegenseite zu hören. Wer sich nur bei MDR und NDR informiert, erfährt gar nicht, warum die Sender in der Kritik stehen. Kritiker des ÖRR kommen nicht zu Wort. Und zwar generell.
Stattdessen wird im Mittagsmagazin der ARD der Intendant des MDR interviewt. Fünf Minuten lang. Als einziger Gesprächspartner. Das Mittagsmagazin der ARD wird praktischerweise in Leipzig produziert. Der Intendant wird also von der MDR-Moderatorin Wiebke Binder interviewt, seiner eigenen Mitarbeiterin. Bitte stellen Sie sich jetzt Ihren eigenen Chef vor und dann die Tatsache, dass Sie ihn vor einem Millionenpublikum zur Zukunft des Unternehmens befragen müssten, welches er leitet. Wie kritisch wird ein solches Gespräch verlaufen?
Das Heimspiel der ÖRR-Intendanten
Danach geht Ludwig zu „MDR aktuell“, der Hauptnachrichtensendung des MDR, denn apropos Sparen: Der MDR ist die einzige ARD-Anstalt, die nicht die Tagesschau kostenfrei übernimmt, sondern sich für einen ordentlichen Millionenbetrag im Jahr eine eigene vollwertige Nachrichtensendung leistet. In „MDR aktuell“ stellt ihm Moderator Gunnar Breske die gleichen weichgespülten Fragen zur Zukunft des MDR.
Ein Live-Interview mit einem wirklich unabhängigen Journalisten scheut Ralf Ludwig wie der Teufel das Weihwasser. Übrigens wie alle Intendanten des ÖRR. Ihre Auftritte außerhalb des eigenen Kosmos lassen sich an einer Hand abzählen. Wenn sie schon Journalisten Interviews geben, die nicht ihre eigenen Mitarbeiter sind, dann bevorzugen sie schriftliche Interviews, die nachträglich autorisiert werden. Oder sie wollen, wie Ludwig kürzlich beim Interview mit dem Spiegel, einen Juristen mitbringen.
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Ähnlich handhabte das der Landesfunkhausdirektor des MDR für Sachsen-Anhalt. Er ließ sich ebenfalls von seinen Mitarbeitern befragen. Man duzte sich. Wie praktisch. Was würden Sie sagen, wenn das ZDF über den Stellenabbau bei Volkswagen berichten würde und als einzige Gesprächspartner kämen der amtierende Vorstandsvorsitzende von VW und der Leiter des Werks in Wolfsburg zu Wort? Und diese würden auch noch vom VW-Pressesprecher interviewt. Ein Autoexperte, ein Gewerkschafter oder ein Gesellschafter im Beitrag? Fehlanzeige!
Auch ich musste als MDR-Reporter vor Jahren den damaligen Intendanten Udo Reiter befragen. Es ging damals allerdings um den MDR-Musiksommer. Ein üblicher Promotion-Beitrag. Ärgerlich, aber harmlos. Hier geht es um Politik und ein knappes Rennen bei einer Wahl.
Ehemalige WDR-Redakteure warnen vor 1933
Man habe es sich mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt denn auch MDR-Landfunkhausdirektor Tim Herden im Interview und nimmt selbst das Wort „Wahlbeeinflussung“ in den Mund. Nur: Wie konnte es dann dazu kommen? Einen Hinweis liefert eine Stellungnahme des „Initiativkreises öffentlich-rechtlicher Rundfunk“, die am 8. August veröffentlicht wurde. Unter der Überschrift „1933 lässt grüßen!“ wird durch ehemalige WDR-Redakteure und Mitglieder des Rundfunkrates an Goebbels erinnert und behauptet, die AfD wolle „in eine Art Diktatur“.
Man bedauere, dass der ÖRR dazu bisher geschwiegen habe. Es sei „wünschenswert“, dass „auch im Programmangebot“ die Demokratie stärker verteidigt würde. Diesen Ball griff der Deutsche Journalistenverband zwei Tage später in einer Mitteilung auf: „Die Öffentlich-Rechtlichen müssen ihre Resilienz gegen die AfD stärken.“ Der DJV-Vorsitzende Mika Beuster erklärte: „Taten sind gefragt.“ Die wurden nun von NDR und MDR geliefert.
Aus dem Interview mit Tim Herden greife ich hier zwei Dinge heraus: Man möchte „mit Kritikern sachlich ins Gespräch kommen“, sagt die MDR-Führungskraft. Frage: Warum hat das noch nie stattgefunden? Schon immer hätte es die Möglichkeit gegeben, eine der hauseigenen Sendungen wie die Talkshow „Fakt ist!“ diesem Thema zu widmen und mit paritätischer Besetzung über mögliche Verbesserungen beim ÖRR zu diskutieren. Da dies bisher unterblieben ist, wird diese notwendige Debatte fast ausschließlich außerhalb geführt.
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Herden sagt zudem, man wolle den bereits eingeschlagenen „Weg der Reformen“ weitergehen. Man werde jetzt zwei Spartenkanäle zusammenlegen und 16 Hörfunkwellen abschalten, davon allein drei beim MDR. Nur werden diese 16 Sender nicht komplett abgeschaltet, sondern fusionieren oder senden weiter im Internet, was die Frage aufwirft, ob die Maßnahmen zu signifikanten Einsparungen führen werden.
31 Millionen Euro Verlust beim MDR
Auch über die Argumente des Intendanten lässt sich trefflich streiten. So behauptet er, dass die AfD-Pläne den Staatsfunk in Sachsen-Anhalt am Ende nicht billiger, sondern teurer machen würden. Denn: Man müsse ja nach der Kündigung noch zwei Jahre weiter den Beitrag entrichten und gleichzeitig Geld für etwas Neues aufbringen.
Stimmt, so wie 1992 beim MDR, der mit einer Anschubfinanzierung von 560 Millionen DM startete. Nur, dass der MDR das Geld kaum brauchte und gewinnbringend in vier Fonds zum Zwecke der Geldvermehrung anlegte. Von diesen Rücklagen zehrt die Drei-Länder-Anstalt noch heute. Denn trotz der Beitragseinnahmen von 776 Millionen Euro im vergangenen Jahr machte der Sender einen Verlust von 31 Millionen Euro.
Gleichzeitig würde man langfristig sparen, denn man müsste sich nicht mehr an den Landesmedienanstalten, dem ZDF, dem Kika, Arte, Funk, dem Deutschlandradio, der Gebühreneinzugszentrale usw. beteiligen. Ein neuer Grundfunk wäre auch nicht verpflichtet, ein Orchester zu finanzieren, dessen Dirigent 400.000 Euro im Jahr verdient, oder eine Intendantin, für deren Rentenansprüche allein vier Millionen Euro zurückgelegt wurden.
Was ein Grundfunk braucht
Ein weiteres Argument des MDR lautet: Der neue Grundfunk müsse dann nicht nur Nachrichten aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus Deutschland, Europa und aller Welt senden. Und dazu sei er gar nicht in der Lage.
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Ja, die ARD hat das weltweit größte Korrespondentennetz der Welt. Doch braucht es das? Sind die Belgier, Schweden, Dänen, Tschechen oder Ungarn alle schlecht informiert, weil sie nicht das größte Korrespondentennetz der Welt unterhalten? Auch ein neuer Grundfunk kann Mitglied der Bildagentur Euro und der Deutschen Presse-Agentur werden und so an Bilder und Informationen aus aller Welt kommen. Er könnte zu diesem Zwecke mit RTL und der Zeitung Die Welt kooperieren oder sich mit Schweizern oder Österreichern zusammentun.
Am Ende wird ohnehin nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Nach einer Kündigung der Staatsverträge wäre zwei Jahre Zeit, diese neu zu verhandeln und den MDR zu mehr Sparsamkeit und mehr Ausgewogenheit zu verpflichten. Nicht ausgeschlossen, dass auch eine AfD-Regierung dann den Bruch scheut und einem wirklich reformierten Rundfunk zustimmt.
Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags
So geschah es auch 1979. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Gerhard Stoltenberg, hatte ein Jahr zuvor den Rundfunkstaatsvertrag mit Hamburg und Niedersachsen aufgekündigt. Wenig später folgte ihm Ernst Albrecht, Ministerpräsident von Niedersachsen. Niemand warf den beiden CDU-Männern damals vor, die Axt an einen Grundstein der Demokratie zu legen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damals sogar die Rechtmäßigkeit des Austritts von Schleswig‑Holstein. Am Ende bekam Stoltenberg aber vor allem aufgrund der finanziellen Mehrbelastung kalte Füße und handelte einen neuen Staatsvertrag aus.
Kein Grund also, die Pläne der AfD zum ÖRR in eine Reihe mit denen der Nazis vor fast 100 Jahren zu rücken, wie das der Sprecher des MDR zum Beispiel in einem Post auf LinkedIn getan hat.
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