Das Amtsgericht Waren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine 34-jährige Autofahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund ist ein Verkehrsunfall vom Mai 2025 auf der Bundesstraße 96 südlich von Neustrelitz. Die Angeklagte war beim verbotswidrigen Überholen frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Bei dem Zusammenprall wurden alle Beteiligten schwer verletzt. Ein Säugling – die Nichte der Fahrerin – überlebte den Unfall nicht. Die B96 blieb nach dem Unglück für mehrere Stunden gesperrt.
Unfallopfer leidet unter psychischen Folgen des Zusammenstoßes
Vor Gericht legte die 34-Jährige ein Geständnis ab und äußerte Bedauern über ihr damaliges Fahrverhalten. Sie habe sich zum Unfallzeitpunkt am Ende ihrer Probezeit befunden.
Der 72-jährige Fahrer des entgegenkommenden Wagens erklärte, er leide weiterhin unter den psychischen Folgen des Zusammenstoßes.
Die alte Landtagspräsidentin wird auch die neue - AfD scheitert dreifach
Tischfußball-Sensation: Teenager aus Stralsund gewinnt gegen Weltelite
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]