Es war Regierungssprecher Stefan Kornelius höchstpersönlich, der den Weg gewiesen hatte. Auf die Frage dieser Zeitung in der Regierungspressekonferenz vom 23. April, ob die Bundesminister im Nationalen Sicherheitsrat Aktien von Rheinmetall oder anderen Rüstungskonzernen besäßen, hatte er erklärt: „Ich mache den Aufschlag gerne für alle Sprecher: Ich würde Sie bitten, die Frage schriftlich einzureichen. Wir machen das im Umlaufverfahren. Dann erhalten Sie eine Antwort.“ Die Regierungspressekonferenz, das zentrale Forum demokratischer Rechenschaft, sei nicht der geeignete Ort für „Reihenabfragen“.
Dieser Aufforderung ist diese Zeitung nachgekommen. Bereits am 25. April 2026 gingen detaillierte, auf das jeweilige Ressort zugeschnittene Fragenkataloge an alle Ministerien, deren Hausspitzen im Nationalen Sicherheitsrat vertreten sind: das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Eine großzügige Fristsetzung sollte den Häusern hinreichend Zeit zur internen Klärung geben. Was nun vorliegt, lässt sich als Lehrstück darüber lesen, wie deutsche Bundesministerien mit unbequemen Transparenzanfragen umgehen.
Die einzige klare Antwort: Das Entwicklungsministerium
Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet jenes Ressort, das am wenigsten unmittelbar mit Rüstungsbeschaffung in Berührung kommt, als einziges eine eindeutige Antwort liefert. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) teilte zu den Fragen 1 bis 5 – also zu allen Fragen nach Aktienbesitz, Käufen, Verkäufen, Fondsbeteiligungen und früherem Aktienbesitz von Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan – schlicht „Fehlanzeige“ mit. Im Umkehrschluss heißt das: weder direkter noch mittelbarer Besitz von Rüstungsaktien, keine entsprechenden Fondsbeteiligungen, keine Transaktionen seit Amtsantritt. Es ist die einzige Antwort im gesamten Konvolut, die diesen Namen verdient.
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Zu den weiteren Fragen verweist das BMZ auf die Ausführungen des Bundespresseamts – jene Nachreichung also, die mit der Formulierung, alle Minister hätten „vor Amtsantritt sichergestellt, dass etwaige Konflikte ausgeschlossen sind“, mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet.
Die teilweise konkrete Antwort: Das Wirtschaftsministerium
Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) liefert konkrete Angaben – allerdings in einer Form, die weitere Fragen aufwirft. Pressesprecher Tim-Niklas Wentzel teilt mit, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche Anteile an einer Gesellschaft halte, „in welche drei Grundstücke eingebracht sind und die ausschließlich der familiären Vermögensverwaltung dient“. Zudem habe sie „zu Beginn der Amtsperiode Optionen des Unternehmens Ingrid Capacity im Wert von ca. 3.000 Euro“ besessen, die „nach Amtsantritt veräußert wurden“.
Das ist – im Vergleich zu allen anderen Antworten – ein bemerkenswerter Schritt in Richtung Transparenz. Doch eine explizite Aussage darüber, ob Ministerin Reiche Aktien von Rüstungsunternehmen hält oder gehalten hat, fehlt. Die Antwort konzentriert sich auf jene Beteiligungen, die das Haus offenbar zur Erwähnung für relevant hielt. Ein Rückschluss „im Umkehrschluss“ – also: weil andere Beteiligungen nicht erwähnt werden, gibt es keine – ist hier weniger zwingend als beim BMZ, das ausdrücklich „Fehlanzeige“ erklärte. Zu den weitergehenden Fragen nach Kontrollmechanismen und ressortspezifischen Insider-Regeln verweist das BMWE auf den Rechtsrahmen, den es „nicht kommentiert“.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU): Hielt zu Amtsantritt Optionen des Rüstungsunternehmens Ingrid Capacity im Wert von ca. 3.000 Euro.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Die teilweise informative Antwort: Das Finanzministerium
Eine besondere Stellung nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. Pressesprecher Lars Harmsen liefert zwar keine Auskunft über den persönlichen Aktienbesitz von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil – mit Verweis darauf, dass es „im BMF keine zentralen Erhebungen“ gebe –, offenbart aber als einziges Haus die Existenz einer ressortinternen Compliance-Struktur, die über die allgemeinen gesetzlichen Pflichten hinausgeht. Seit 2021 gelte im BMF die „Dienstanweisung Insider-Compliance“ (DA IC), die für Beschäftigte in „prioritären Bereichen“ Handelsverbote und Anzeigepflichten für private Finanzgeschäfte vorsehe.
Entscheidend ist die folgende Mitteilung: „Wesentliche Teile der Leitung des BMF werden dem prioritären Bereich zugeordnet. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat freiwillig eine Selbstverpflichtung unterzeichnet und sich damit den Regelungen der DA IC im BMF unterworfen.“ Das ist eine substantielle Information – und zugleich ein implizites Eingeständnis: Wenn ein Minister sich der hauseigenen Insider-Compliance „freiwillig“ unterwerfen muss, bestätigt das eindrucksvoll, dass die allgemeine Rechtslage für Bundesminister hinter den Standards zurückbleibt, die für Beschäftigte in sensiblen Verwaltungsbereichen gelten.
Eine konkrete Antwort, ob Klingbeil Rüstungsaktien hält, bleibt das BMF schuldig – mit Verweis darauf, dass es nicht zur Kenntnis nehme, was es laut Rechtslage nicht zur Kenntnis nehmen müsse.
Bundeskanzler Friedrich Merz CDU blickt zu Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen: Ob sie sich gerade über den jeweiligen Stand ihres Aktienportfolios unterhalten?
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Die vagen Antworten mit Compliance-Vorlesung: Innen- und Verteidigungsministerium
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verfolgen eine ähnliche Strategie: ausführliche Rechtsbelehrung statt konkreter Auskunft. Beide Häuser verweisen auf Artikel 66 Grundgesetz, § 5 Bundesministergesetz, die Marktmissbrauchsverordnung sowie auf die Bußgeld- und Strafvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. Beide betonen, dass es keine Anzeigepflichten für Unternehmensbeteiligungen gebe und dass die Minister einen „angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten“ sicherstellten.
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Besonders auffällig ist die Antwort des Verteidigungsministeriums. Deren Sprecherin, die namentlich nicht genannt werden wollte, teilt mit: „Eine etwaige Beteiligung ist daher im Bundesministerium der Verteidigung als solche nicht bekannt.“ Und weiter:
Wir bitten außerdem um Verständnis, dass wir auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen keine Angaben zu Vermögensangelegenheiten machen können.“
Dass ausgerechnet das Verteidigungsressort – jenes Haus, das über milliardenschwere Beschaffungen entscheidet und unmittelbar mit der Rüstungsindustrie verflochten ist – keinerlei interne Kenntnis über etwaige Beteiligungen des Ministers an genau dieser Industrie hat, ist eine bemerkenswerte Selbstauskunft.
Das BMI wiederum liefert eine umfassende Compliance-Vorlesung, die für beamtete Staatssekretäre weitreichende Pflichten dokumentiert – während der Minister selbst von genau diesen Pflichten ausdrücklich ausgenommen ist. Innenminister Alexander Dobrindt, ehemaliger Bundesverkehrsminister, langjähriger CSU-Landesgruppenvorsitzender und mit der bayerischen Rüstungsindustrie traditionell eng verbunden, ist in der Antwort als Person nicht einmal erwähnt.
Die ausweichenden Antworten: Justiz, Außen, Digital
Drei Häuser machen sich nicht einmal die Mühe einer rechtlichen Ausführung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – immerhin federführend für das Insiderhandelsrecht – beschränkt sich auf zwei Sätze: Es bestünden keine Anzeigepflichten, und entsprechend lägen „im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz keine Erkenntnisse über Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerte im Sinne Ihrer Anfrage vor, die Interessenkonflikte begründen“. Die zehn detaillierten Fragen des Katalogs werden mit keinem Wort einzeln behandelt. Die Frage, ob Justizministerin Stefanie Hubig Rüstungsaktien hält, bleibt unbeantwortet – ebenso die nach einer möglichen Gesetzesinitiative zur Absenkung der Meldeschwelle.
Das Auswärtige Amt (AA) antwortet noch knapper. Auf elf konkrete Fragen folgt ein einziger Recherchehinweis: Man verweise auf die Antwort des Regierungssprechers sowie „ergänzend auf die Parlamentarische Anfrage 21/3227 vom 10. Dezember 2025". Das ist insofern bemerkenswert, als die Drucksache 21/3227 ihrerseits keine spezifischen Auskünfte zum Rüstungsaktienbesitz einzelner Minister enthält. Der Verweis ersetzt also mitnichten eine Antwort.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) schließlich formuliert die wohl knappste Absage:
Ich bitte um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Auskünfte zum Privatbesitz von Bundesminister Wildberger geben können.“
Das ist insofern bemerkenswert, als der ehemalige Ceconomy-CEO Karsten Wildberger der einzige Minister im Kabinett ist, der unmittelbar aus der Vorstandsetage eines börsennotierten Konzerns ins Amt wechselte. Gerade hier wären Angaben zur Behandlung bestehender Aktienbestände – Veräußerung, Blind Trust, treuhänderische Verwaltung – von besonderem öffentlichem Interesse.
Karsten Wildberger Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: Der ehemalige Ceconomy-CEO will „grundsätzlich“ keine Auskünfte zu seinem Aktienbesitz geben.
© IMAGO
Die Widersprüche
Im Abgleich mit den Antworten in den Regierungspressekonferenzen vom 16. und 23. März treten mehrere Widersprüche zutage.
Erstens: In der schriftlichen Nachreichung hatte das Bundespresseamt erklärt, alle Minister hätten „vor Amtsantritt sichergestellt, dass etwaige Konflikte mit den Aufgaben als Regierungschef bzw. Ministeriumschef/in ausgeschlossen sind“. Auf die schriftliche Nachfrage, was „sichergestellt“ konkret bedeutet, antwortet kein einziges der angeschriebenen Häuser. Weder das BMI noch das BMVg, weder das BMJV noch das BMDS, weder das AA noch das BMZ erläutern, welche konkreten Maßnahmen ihre Ministerin oder ihr Minister ergriffen hat. Die Formulierung des BPA bleibt damit eine Behauptung ohne Substanz.
Zweitens: Regierungssprecher Kornelius hatte am 23. März erklärt, die Mitglieder der Bundesregierung würden „auch dahingehend überprüft“. Auf die wiederholt gestellte Frage, wer diese Überprüfung in welchem formalen Verfahren durchführt, antwortet kein einziges Ministerium. Das BMF erwähnt immerhin „Sensibilisierungen durch das Compliance-Referat und die Ansprechperson für Korruptionsprävention“ – eine Sensibilisierung ist allerdings keine Überprüfung. Das BMI spricht davon, die Minister würden „auf diese Regelungen hingewiesen“ und „soweit Unklarheiten bestehen entsprechend beraten“. Auch ein Hinweis ist keine Kontrolle.
Drittens: Während die Sprecher am 16. März durchgängig erklärten, ihnen sei der Aktienbesitz ihrer Minister „nicht bekannt“, behauptet das BPA in der schriftlichen Nachreichung, alle Minister hätten Konflikte vor Amtsantritt ausgeschlossen. Beides kann nur dann zugleich wahr sein, wenn die jeweiligen Sprecher über die Maßnahmen ihrer Ministerinnen und Minister nicht informiert werden – ein Befund, der die Frage aufwirft, wer in den Häusern überhaupt Kenntnis von etwaigen Compliance-Maßnahmen der Hausspitze hat.
Bilanz
Von neun angeschriebenen Häusern liefert eines (BMZ) eine klare Verneinung, eines (BMWE) eine teilweise konkrete Auskunft mit verbleibenden Lücken, eines (BMF) immerhin eine substantielle Information über die freiwillige Selbstverpflichtung des Ministers gegenüber einer hausinternen Insider-Compliance, drei (BMI, BMVg, BMJ) lieferten Rechtsbelehrung ohne konkrete Personenauskunft, und drei (AA, BMDS, mit Einschränkungen auch BMJV) verweigerten die Auskunft praktisch vollständig.
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Die Frage, die der Anlass des gesamten Vorgangs war – ob Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats Aktien von Rüstungsunternehmen halten und damit von jenen Entscheidungen profitieren, an denen sie selbst mitwirken –, bleibt bei sieben von acht angefragten Ministern unbeantwortet. Was bleibt, ist die Bestätigung eines strukturellen Befundes: Die geltende Rechtslage verlangt von Bundesministern weniger Transparenz, als sie von Vorständen börsennotierter Unternehmen, von Beziehern bestimmter Sozialleistungen oder von Beschäftigten in sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung selbst einfordert. Und solange das so ist, dürfen Häuser wie das BMDS auf entsprechende Fragen mit demselben Satz reagieren, mit dem das gesamte Verfahren begann: dass man hierzu keine Auskunft gebe.
Bemerkenswert bleibt, dass es der Regierungssprecher selbst war, der die schriftliche Einreichung empfohlen hatte. Was am Ende dieses Verfahrens vorliegt, dürfte kaum als überzeugendes Beispiel dafür durchgehen, dass die Verlagerung kritischer Fragen aus der mündlichen Pressekonferenz in das schriftliche Umlaufverfahren der Informationslage der Öffentlichkeit dient.
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