Ein Gastwirt aus dem Landkreis Gotha hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Krombacher Brauerei für sich entschieden. Wie Florian Mirhenn, Betreiber des Landgasthofs „Zur Krone“ in Molschleben, am Karfreitag mitteilte, hat die Großbrauerei ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm zurückgezogen. Krombacher bestätigte dies nach Ostern. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen rechtskräftig, das den zugrunde liegenden Darlehensvertrag als sittenwidrig eingestuft hatte. Die Brauerei übernimmt sämtliche Verfahrenskosten einschließlich der Anwaltskosten des Gastwirts. „Es ist super, all das, was uns jahrelang belastet hat, ist nun weg. Wir können frei arbeiten und jedes Bier verkaufen“, sagte Mirhenn gegenüber MDR Thüringen.
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Im Kern des Streits stand ein Darlehen über rund 3000 Euro, das Krombacher dem Gastwirt 2013 für einen Tresen und eine Außenbeleuchtung gewährt hatte. Die Rückzahlung war an den Bierverkauf gekoppelt – und zwar in einem Umfang, der es in sich hatte: Mirhenn hätte Bier im Wert von rund 225.000 Euro absetzen müssen, um das Darlehen zu tilgen. Sein Anwalt Stefan Rienecker aus Arnstadt rechnete vor, dass der Wirt damit zwischen 14 und 17 Jahre an die Brauerei gebunden gewesen wäre. Als Mirhenn Jahre nach Vertragsabschluss das Missverhältnis erkannte, kündigte er den Vertrag.
Daraufhin zog nicht etwa der Gastwirt, sondern Krombacher vor Gericht und forderte knapp 26.000 Euro Schadensersatz. Das Landgericht Siegen wies die Klage im Februar 2025 jedoch ab. In der Urteilsbegründung hieß es, ein derart niedriges Darlehen mit solch hohen Bierabsatzmengen zu verrechnen, sei sittenwidrig. Das Gericht stellte fest, der Abschluss einer „derart nachteiligen und unausgewogenen Vereinbarung“ lasse sich auf Seiten des Gastwirts „nur mit völliger geschäftlicher Naivität erklären“. Dass Krombacher „als weltweit operierendes Getränkeunternehmen das Missverhältnis nicht erkannt hat, ist dagegen auszuschließen“, so die Richter. Mirhenn musste lediglich den Restwert des Tresens in Höhe von rund 600 Euro begleichen. Sittenwidrigkeit bezeichnet im deutschen Recht einen Zustand, bei dem ein Vertrag so unausgewogen ist, dass er gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden verstößt. Gerichte können solche Vereinbarungen für unwirksam erklären, wobei die Bewertung stets einzelfallabhängig ist.
Schadensersatzsumme „ein Stück weit schleierhaft“
Krombacher war daraufhin in Berufung gegangen und hatte dem Wirt laut Anwalt Rienecker mit einer noch höheren Schadensersatzforderung gedroht. Ein Vergleich scheiterte. Mirhenn hatte seinerzeit gegenüber dem MDR erklärt: „Sollte ich am Ende verlieren und die Schadenshöhe wird sechsstellig, muss ich wohl den Gasthof aufgeben.“ Mit dem Rückzug der Berufung ist diese Gefahr nun gebannt.
Laut Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), ist der Fall kein Einzelfall. Darlehensfinanzierungen zwischen Brauereien und Gastronomen gebe es seit den 1990er-Jahren, und es existierten „sicherlich viele hundert oder tausend Verträge, die super funktionieren“. Entscheidend sei jedoch, dass das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und geforderter Bierabsatzmenge stimme. Im Fall Mirhenn passe dies auch betriebswirtschaftlich nicht zusammen, so Ellinger. Die von Krombacher geforderten Schadensersatzsummen seien ihm „ein Stück weit schleierhaft“.
Krombacher selbst hatte sich während des laufenden Verfahrens bedeckt gehalten und erklärt, man äußere sich „zu laufenden Gerichtsverfahren sowie zu vertraulichen Vertragsangelegenheiten grundsätzlich nicht“. Mirhenn selbst räumte ein, bei Vertragsschluss unerfahren gewesen zu sein: „Ich war dumm und naiv. Heute würde ich so etwas nicht mehr unterschreiben.“ Nun freue er sich auf seine Ostergäste – und darauf, künftig jedes Bier ausschenken zu können, das er möchte.
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