Das Landgericht Zwickau hat die Eltern eines heute jungen Mädchens aus Treuen im Vogtlandkreis wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ramona M. erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, ihr Ehemann Rudi M. zwei Jahre auf Bewährung. Die mitangeklagte Halbschwester Sarah S. wurde freigesprochen. Das teilte das Gericht mit.
Nach Überzeugung der Kammer war der damals 13-jährigen Marie-Herta M. zwischen Januar und dem 13. Mai 2020 heimlich das Rheumamedikament Methotrexat verabreicht worden. Die Tabletten wurden dazu zerstoßen und unter Speisen oder Getränke gemischt. Welche der drei Angeklagten das Mittel verabreicht hat, konnte das Gericht nach eigenen Angaben nicht feststellen. Auch das Motiv blieb ungeklärt.
Mädchen schwebte im Mai 2020 in Lebensgefahr
Das Mädchen litt zunächst unter Kopf- und Bauchschmerzen, später kamen Übelkeit, Fieber, Erbrechen, Schwindel und ausgeprägte Schwäche hinzu. Der Zustand verschlechterte sich über Monate hinweg. Mehrere Ärzte rieten zu einer Behandlung im Krankenhaus. Nach den Feststellungen des Gerichts sorgten die Angeklagten dennoch nicht dafür, dass Marie-Herta M. die notwendige medizinische Versorgung erhielt.
Anfang Mai 2020 konnte sich das Mädchen nicht mehr eigenständig im Haus bewegen, war kaum ansprechbar und musste beim Trinken unterstützt werden. Erst am 14. Mai setzte ihre Halbschwester den Notruf ab. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte unter anderem schwerste Blutarmut, Knochenmark- und Leberversagen. Das Gericht sah das Mädchen zu diesem Zeitpunkt an der Schwelle zur Sterbephase; nur eine sofortige intensive Behandlung verhinderte den Tod.
Geständnisse der Eltern, Freispruch für die Halbschwester
Die Eltern hatten zum Ende der Beweisaufnahme Geständnisse abgelegt. Zu ihren Gunsten wertete die Kammer zudem, dass sie nicht vorbestraft sind. Belastend wirkten sich nach Angaben des Gerichts unter anderem die schwerwiegende Verletzung ihrer elterlichen Pflichten, die Lebensgefahr der Tochter und der lange Zeitraum aus, in dem notwendige Hilfe ausblieb. Aufgrund einer positiven Sozialprognose setzte das Gericht beide Freiheitsstrafen zur Bewährung aus.
Warum Sarah S. freigesprochen wurde, führte das Gericht in der Mitteilung nicht näher aus. Das Verfahren gegen die Eltern folgte damit rund sechseinhalb Jahre nach der Einlieferung des schwerkranken Kindes in die Klinik.
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