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Mordprozess

Mordfall Fabian: So war die sechste Prozesswoche

Beim Prozess im Mordfall Fabian gegen Gina H. ging es vergangene Woche um das Auffinden der Leiche, die Aussage des Rechtsmediziners, Brandbeschleuniger und Spuren.

5 Min
Die Angeklagte im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian vor dem Landgericht

Die Angeklagte im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian vor dem Landgericht

© Jens Büttner/dpa

Am achten und neunten Verhandlungstag im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian hat das Landgericht Rostock die Ereignisse rund um das Auffinden des Jungen, die rechtsmedizinischen Erkenntnisse sowie weitere Indizien gegen die Angeklagte Gina H. beleuchtet. Die 30-Jährige muss sich wegen Mordes an dem Jungen aus Güstrow verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie Fabian am 10. Oktober 2025 bei Klein Upahl getötet und seine Leiche anschließend angezündet haben. Der Achtjährige soll der Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu Fabians Vater im Weg gestanden haben.

Polizist: Gina H. wirkte nicht betroffen

Am 2. Juni schilderte ein Polizist, wie Gina H. die Ermittler zu der abgelegenen Fundstelle an einem Tümpel bei Klein Upahl geführt habe. Zuvor hatte sie gemeinsam mit einer Bekannten angegeben, die Leiche bei einem Spaziergang entdeckt zu haben. Vor Gericht beschrieb der Zeuge die Angeklagte als aufgeregt, aber nicht niedergeschlagen. Er äußerte seine Überraschung, dass weder sie noch ihre Freundin sehr betroffen gewirkt hätten.

Zahlreiche Tatortfotos und eine dreidimensionale Rekonstruktion des Geländes vermittelten den Prozessbeteiligten einen Eindruck von der abgelegenen Örtlichkeit und den dort gesicherten Spuren. Ebenfalls Thema waren Schuhabdrücke, die Ermittler in der Nähe des Fundortes dokumentiert hatten. Sachverständige erläuterten ihre Untersuchungen und Vergleiche mit sichergestelltem Schuhwerk. Von Gina H. sollen Abrücke von einem Modell dort gefunden worden sein, von denen sie gleich drei Paar besitzt. Das könnte erschweren festzustellen, ob sie mehrmals am Tatort war.

Große Betroffenheit im Saal angesichts der Tatort-Fotos

Am 4. Juni stellte ein Rechtsmediziner die Ergebnisse der Obduktion vor. Während seiner Aussage wurden Fotos des Leichnams gezeigt. Auffällig ist, dass das Gesicht von Fabian kaum Verbrennungsspuren aufwies. Die Bilder sorgten für sichtbare Betroffenheit, mehrere Zuhörer mussten zeitweise den Verhandlungssaal verlassen. Fabians Mutter blieb dem Termin fern.

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Der Sachverständige erklärte, Fabian sei von vorn mit sechs Messerstichen in die Herzregion verletzt worden, zwei Stiche seien tödlich gewesen. Der Junge habe wahrscheinlich gelegen, als er attackiert wurde. Am Körper konnten keine Abwehrverletzungen festgestellt werden; ebenso seien bei der Obduktion keine Medikamente oder Betäubungsmittel nachgewiesen worden. Er stellte klar, aus rechtsmedizinischer Sicht ließen sich keine Rückschlüsse auf das Geschlecht einer möglichen Täterperson ziehen. Damit widersprach er der immer wieder geäußerten Annahme in den sozialenMedien, die Brutalität der Tat spreche zwingend für einen Mann als Täter.

Das Schild am Landgericht in Rostock. Seit dem 28. April findet dort der Prozess zum Fall des ermordeten Fabian aus Güstrow statt.

Das Schild am Landgericht in Rostock. Seit dem 28. April findet dort der Prozess zum Fall des ermordeten Fabian aus Güstrow statt.

© Katja Frick

Im weiteren Verlauf rückte der Brandbeschleuniger in den Fokus. Fabians Leiche soll mit Grillanzündern einer bestimmten Marke in Brand gesetzt worden sein; solche Grillanzünder wurden auch bei Gina H. gefunden. Zudem sprach die Angeklagte in einem Telefonat darüber, dass Grillanzünder in ihrem Besitz sie belasten könnten – zu einem Zeitpunkt, an dem die Öffentlichkeit über einen Brandbeschleuniger noch nichts wusste. Die Anklage sieht darin ein weiteres Indiz dafür, dass die Angeklagte die Täterin ist. Die Verteidigung argumentiert, da Gina H. die Leiche des ermordeten Jungen gefunden habe, habe sie gesehen, dass er verbrannt war.

Angeklagte wird sich vielleicht noch im Juni äußern

Die Angeklagte, mit der Fabians Vater seit Januar wieder eine Beziehung führt, schweigt bisher zu den Vorwürfen gegen sie. Ihre Verteidiger haben angekündigt, dass sie sich eventuell am Ende des Monats äußern werde.

Fabians Vater lebt von der Mutter von Fabian seit etwa sechs Jahren getrennt und hatte mehrere Jahre eine Beziehung zu der Angeklagten. Den Ermittlungen der Polizei zufolge soll sich Matthias R. von Gina H. im August 2025 getrennt haben, es gab viel Streit. Allerdings sollen die beiden Anfang Oktober noch einmal zwei Tage miteinander verbracht haben. Am 9. Oktober, einen Tag vor dem Mord, soll sich Fabians Vater endgültig getrennt haben. Die 30-jährige Gina H. ist seit 15 Jahren wegen einer psychischen Störung erwerbsunfähig.

An den Prozesstagen wurden immer wieder Sprachnachrichten von Gina H. vorgespielt, die sie nach der Trennung im August mehrere Tage lang fast minütlich an Matthias R. schickte und ihn anflehte, die Beziehung wieder aufzunehmen. Offenbar spielten für die junge Frau dabei nicht nur emotionale, sondern auch handfeste wirtschaftliche Gründe eine Rolle. Denn Fabians Vater hatte auch die zur Versorgung ihrer Pferde notwendige Technik wie einen Trecker zum Heutransport von ihrem Hof abgezogen. Nach der Verhaftung von Gina H. im November 2025 wurde bekannt, dass Matthias R. ihre Pferde weiter versorgte.

Als Mordmotiv hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage genannt, dass Gina H. die Beziehung zu Matthias R. wiederherstellen und seinen Kontakt zu Fabians Mutter unterbinden wollte. Bis zu einer Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.

Verhandlung am 12. Juni nun doch im Großen Saal

In der nächsten Woche wird die Verhandlung fortgesetzt, sie wird voraussichtlich bis September dauern. Am 9. Juni wird ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge erwartet, der Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu Fabian und zu dessen Vater machen kann. Außerdem wird ein Kriminaloberkommissar gehört, der im Verfahren mit der Handyauswertung betraut war.

Am 12. Juni wird zudem der Zeuge erwartet, der als Erster mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. Die Verhandlung findet nicht wie ursprünglich angekündigt in einem kleinen Saal statt, sondern im großen Saal.

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