Mordprozess

Mordfall Fabian (8): Gina H. hat im Prozess das letzte Wort und beteuert ihre Unschuld

Die Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück: Sie habe den Jungen nicht getötet und sei „kein Monster“. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang, die Verteidigung Freispruch.

4 Min
Die Angeklagte Gina H. hatte im Mordprozess im Fall Fabian (8) vor dem Landgericht Rostock das letzte Wort.

Die Angeklagte Gina H. hatte im Mordprozess im Fall Fabian (8) vor dem Landgericht Rostock das letzte Wort.

© Bernd Wüstneck/dpa

Nach den Plädoyers ihrer Verteidiger hat sich Gina H. am 30. Oktober 2026 selbst an das Landgericht Rostock gewandt. In ihrem letzten Wort im Mordprozess um den achtjährigen Fabian beteuerte die Angeklagte erneut ihre Unschuld.

„Obwohl mir sowieso niemand glaubt: Ich bin unschuldig und habe Fabian nicht getötet“, sagte sie. Den Vorwurf, sie sei eifersüchtig auf den Jungen gewesen, bezeichnete sie als „schwachsinnig“. Als Mutter könne sie nachfühlen, was Fabians Mutter durchmache.

Gina H.: „Ich bin kein Monster“

Nach den Worten der Angeklagten war Fabian bis 2023 fest in das Familienleben mit Matthias R., ihr und ihrem Sohn Joey integriert. Fabian war in dieser Zeit abwechselnd dort und bei seiner Mutter. Gina H. habe sich um den Jungen gekümmert, wenn er da war, ihn getröstet und sich zum Beispiel dafür eingesetzt, dass er Fußball spielen konnte.

Bei Schwierigkeiten habe sie Kontakt zu seiner Mutter aufgenommen. Zugleich beschrieb die Angeklagte das Zusammenleben als nicht immer einfach. Fabian habe auch aggressiv oder traurig reagieren können, wenn er seinen Willen nicht bekommen habe.

Einen Grund, dem Jungen etwas anzutun, habe es dennoch nie gegeben. „Ich bin eine gute Mutter. Es ist schlimm, was mit ihm passiert ist, aber ich bin unschuldig“, erklärte sie.

In ihrem Schlusswort beklagte Gina H. außerdem eine öffentliche Vorverurteilung. Medien und Prozessbeobachter hätten sie von Anfang an als Mörderin dargestellt. Seit Beginn des Verfahrens habe es eine „Hetzjagd“ gegen sie und ihre Familie gegeben. Auch vom Gericht habe sie sich voreingenommen behandelt gefühlt.

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„Ich bin eine Frau mit Liebe und Mitgefühl“, sagte Gina H. und fügte hinzu: „Ich bin kein Monster.“ Unabhängig davon, wie sie sich verhalte, werde ihr dies aber als falsch oder manipulativ ausgelegt.

Angeklagte weist mutmaßliches Tatmotiv zurück

Auch das von der Anklage angenommene Motiv bestritt Gina H. entschieden. Ihre Eifersucht habe anderen Frauen gegolten – nicht Fabian oder dessen Mutter. Der Achtjährige habe ihre Beziehung zu Matthias R. nicht gestört und wäre auch künftig kein Hindernis gewesen.

„Es gab keinen Grund, mich an Fabian zu vergehen. Fakt ist, ich werde kämpfen für meine Unschuld, und wenn ich mich bis ans höchste Gericht wende“, waren die Schlussworte der Angeklagten an diesem 33. Prozesstag in einem Verfahren, das deutschlandweit mit großem Interesse verfolgt wird.

Am 10. November will das Landgericht Rostock das Urteil im Mordfall Fabian sprechen.

Am 10. November will das Landgericht Rostock das Urteil im Mordfall Fabian sprechen.

© Bernd Wüstneck/dpa

Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen die Vorwürfe dagegen als erwiesen an. Sie haben für Gina H. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Darüber hinaus soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, würde aber deutlich erschwert.

Verteidigung fordert Freispruch im Fall Fabian

Die Verteidiger von Gina H., Thomas Löcker und Andreas Ohm, beantragten hingegen einen Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls. Ihrer Auffassung nach ergibt sich aus den vorgelegten Indizien keine geschlossene Beweiskette. Es gebe weder ein Geständnis noch einen unmittelbaren Tatzeugen. Auch ein überzeugendes Tatmotiv sei nicht nachgewiesen worden.

Nun muss das Landgericht Rostock entscheiden, ob die Indizien für eine Verurteilung ausreichen oder ob Zweifel an der Täterschaft von Gina H. bestehen bleiben. Am 10. November soll das Urteil gesprochen werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.

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