Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) will das Bundeskabinett am Mittwoch über einen Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terror beraten.
Bei dem Anschlag Ende Juli wurde eine Frau getötet, mindestens 31 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Täter, Abdul Ballout, war als islamistischer Gefährder bekannt.
Das steht im Zehn-Punkte-Plan der Regierung
Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch mitteilten, sollen unter anderem bei terroristischen Vereinigungen der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand für das Sammeln von Spenden geschaffen werden.
Der genaue Inhalt des Zehn-Punkte-Plans ist noch unbekannt. Angaben aus Regierungskreisen, auf die sich die Deutsche Presse-Agentur bezieht, sieht der Plan unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Diese sollen zukünftig als Verbrechen gelten. Auch bei Straufaussetzungen auf Bewährung soll es neue Kriterien geben.
Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird.
Da der Attentäter des Berliner CSD bereits als Gefährder galt, wurde Kritik an den Behörden laut. Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Anbieter können zur Sicherung von Daten verpflichtet werden
Außerdem ging es in dem Verfahren wegen der Verbreitung von IS-Propaganda um Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.
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Der Zehn-Punkte-Plan, über den beraten werden soll, sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen. Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.
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