Großer Jubel in der "Gießkanne" kurz nach 10 Uhr, als das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in Einraumkneipen für ungültig erklärt. In der Kneipe an der Neuköllner Hermannstraße haben zehn Stammgäste mit Kellnerin Edith die Urteilsverkündung im Fernsehen live verfolgt. Binnen weniger Minuten standen die Aschenbecher wieder auf dem Tisch. "Endlich kehrt die Gemütlichkeit zurück", sagte die Kellnerin. Bis gestern Morgen hielt man sich in der Kneipe an das Rauchverbot, das Stammpublikum ging aber an die weniger gesetzestreue Konkurrenz verloren. "Jetzt müssen wir erst mal unsere Stammgäste zurückgewinnen", sagte Edith und steckte sich gleich selbst eine Zigarette an.In den Bezirken, deren Ordnungsämter für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes zuständig sind, wurde das Urteil gelassen aufgenommen. Seit 1. Juli werden in Berlin Bußgelder verhängt, wenn in Kneipen, Bars und Restaurants geraucht wird. Doch Kontrollen finden nicht statt. "Wir werden das auch künftig nicht tun", hieß es in Mitte, "kein Personal!" Auch in Neukölln gibt es keine Kontrollen. Der Bezirk wird nur tätig, wenn Anzeigen gestellt werden. Stadtrat Thomas Blesing (SPD) freute sich aber über das Urteil: "Wir hier in Neukölln stehen mitten im Leben und dazu gehören die Wirte kleiner Kneipen." Es werde niemand gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen. Allerdings könnten Kontrollen nun noch schwieriger werden. "Wer soll prüfen, ob die Buletten selbst zubereitet oder im Supermarkt gekauft wurden", fragte Blesing, weil das Gericht entschieden hat, dass in Raucherkneipen keine selbst zubereiteten Speisen angeboten werden dürfen. Auch die vorgegebene Größe von bis zu 75 Quadratmetern für eine Einraumkneipe mache Kontrollen komplizierter: "Unsere Mitarbeiter sind nicht mit dem Zollstock unterwegs."Im "Bierhimmel" in Kreuzberg - tagsüber Café, abends Kneipe - wurde das Urteil differenziert aufgenommen. Inhaberin Claudia Ullmann sah sich wieder in der Zwickmühle zwischen Rauchern und Nichtrauchern: "Man kann es keinem recht machen. Das war auch schon vor dem Rauchverbot so." Sie überlegt: Gilt der Kuchen, für den der Bierhimmel bekannt ist, als selbst gefertigt? Wenn niemand unter 18 Jahren in ein Raucherlokal darf, was ist mit den Kindern ihrer Gäste? Kann man tagsüber Nichtraucher-Café, abends Raucherkneipe sein? Bis zur Neuregelung müsse jeder Kneipier selbst entscheiden, was das Beste sei. Ullmann: "Ich hoffe, dass es eine klare Aussage für alle gibt."Im Bezirk Pankow mit seinen vielen Kneipen und Bars hofft Stadtrat Martin Federlein (CDU), dass das Gesetz rasch geändert und Rauchen in Einraumkneipen erlaubt bleibt: "Wenn die Leute vor der Gaststätte stehen und rauchen, stören der Qualm und der Lärm die Anwohner." Auch in Pankow kontrolliert das Ordnungsamt nicht. "Wir gehen nur Anzeigen nach, sieben waren es bisher." Federlein freute sich für die Klägerin Sylvia Thimm, die ihre Kneipe "Doors" im Ortsteil Prenzlauer Berg betreibt. Dort lobten gestern Abend selbst Nichtraucher das Urteil. "Eigentlich habe ich ja aufgehört zu rauchen, aber ich bin sehr froh. Nach dem Rauchverbot hatten wir uns schon Sorgen um Sylvias Existenz gemacht", sagte Carolin Manitz, die mit den Thims befreundet ist. Während sich die Mutter noch auf der Rückreise aus Karlsruhe befand, zapfte Tochter Steffi Thimm das Bier. "Wir freuen uns über das Urteil", sagte sie. Auf dem Automaten neben der Kneipe steht: "Zigaretten ohne Ende".------------------------------"Das feiern wir wie einen Feiertag." Michael Maskolus, Gast in der "Gießkanne"------------------------------Foto: Feuer frei: Im "Doors" in Prenzlauer Berg zündete sich ein Gast gestern Abend unbeschwert eine Zigarette an.
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