Nachdem die Philosophische Fakultät der Technischen Universität Chemnitz Anfang dieser Woche gemeldet hatte, dass man am Entzug des Doktortitels für Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt festhalte, hat diese Causa nun das angekündigte juristische Nachspiel. Wie die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Chemnitz, Susanne Eichhorn-Gast, auf Anfrage unserer Redaktion erklärte, sei am heutigen Freitag eine entsprechende Klage eingereicht worden.
Unter dem Aktenzeichen 2 K 1303/26 werde das Verfahren geführt, teilt die Richterin mit. Die Klageschrift werde nun der Beklagten, in diesem Fall der Technischen Universität in Chemnitz, zugestellt, damit diese eine Stellungnahme abgeben könne. Wenn ein Verhandlungstermin feststehe, werde man wieder informieren.
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Hintergrund der Klage, die der CDU-Ministerpräsident und Parteichef Thüringens jetzt einreichen ließ, ist die Frage, ob er in seiner 2008 eingereichten Dissertation über den US-Wahlkampf im Jahr 2004 unsauber gearbeitet habe. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber, der schon Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Annette Schavan (CDU) oder Franziska Giffey (SPD) des Plagiierens überführte, hatte just im Landtagswahlkampf 2024 darüber berichtet, und daraufhin hatte die TU Chemnitz im Januar 2026 die Promotion für Voigt zurückgenommen. Dagegen war er in Widerspruch gegangen.
Der Fakultätsrat der TU blieb jedoch bei seiner Einschätzung, dass Voigt seinen Doktortitel nicht mehr tragen darf. Er hatte für diesen Fall bereits Anfang des Jahres rechtliche Schritte angekündigt. Im Magazin „Stern“ wird Voigts Anwalt bezüglich der Klage mit den Worten zitiert: „Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit.“
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