Nach dem sexuellen Missbrauch eines Kindes durch einen Patienten des Maßregelvollzugs in Brandenburg an der Havel werden die Regeln für Besuche in den forensischen Kliniken des Landes verschärft. Das kündigte Gesundheitsminister René Wilke (SPD) im Gesundheitsausschuss des Brandenburger Landtags an. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete zuerst.
Grundlage sind Empfehlungen des Berliner Psychiaters Tom Bschor. Er hatte im Ausschuss ein Gutachten dazu vorgestellt, wie Besuche im Maßregelvollzug sicherer gestaltet werden können. Vorgesehen sind demnach unter anderem Möglichkeiten zur Videoüberwachung von Besuchsräumen sowie mobile Alarmknöpfe für Besucher.
Für pädophile Straftäter soll der Besuch von Minderjährigen künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme soll für die eigenen Kinder gelten. In diesen Fällen soll der Besuch grundsätzlich durch eine Pflegekraft überwacht werden.
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Ein generelles Verbot von Besuchen Minderjähriger hält Bschor dagegen nicht für erforderlich. „Ein grundsätzliches Verbot von Minderjährigen im Maßregelvollzug erscheint mir hingegen nicht gegeben“, sagte er. „Bei einer Pyromanin etwa wäre der Besuch von Minderjährigen kein Problem.“
Entscheidend sei eine individuelle Gefährdungsanalyse vor jedem Besuch. Denn auch junge Menschen, die gerade 18 Jahre alt geworden seien, könnten weiterhin gefährdet sein. Die Einschätzung müsse deshalb genau und gründlich erfolgen und dokumentiert werden, „denn Chefärzte wechseln zuweilen.“
Der Hintergrund ist ein Missbrauchsfall in der forensischen Psychiatrie in Brandenburg an der Havel. Ein Patient hatte dort die minderjährige Tochter einer Besucherin missbraucht. Der Besuch war von der Klinik nicht überwacht worden.
Gesundheitsminister Wilke räumte im Ausschuss ein, dass die Klinik die Gefahr falsch eingeschätzt habe. „Wir wissen heute, dass eine Fehleinschätzung der Klinik zu dem Fall geführt hat“, sagte Wilke.
Nach Angaben des Ministers sollen die Empfehlungen aus dem Gutachten künftig vollständig umgesetzt werden. Ein großer Teil der Maßnahmen sei bereits eingeführt worden. „Und für einen Großteil der Empfehlungen ist das bereits passiert.“
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Einen vollständigen Schutz könne es allerdings auch mit den neuen Regeln nicht geben. „Wir streben aber an, so weit wie möglich an die 100 Prozent heranzukommen“, sagte Wilke.
Der zwischenzeitlich entlassene ärztliche Leiter des Maßregelvollzugs und seine Stellvertreterin wurden nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wieder eingestellt. Gegen den Patienten, der das Kind missbraucht haben soll, wird ermittelt.
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