Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig weiterhin als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung führen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Landesverbandes zurück.
Der Verfassungsschutz hatte die Partei Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft – eine Phase, die nicht erneut verlängert werden konnte. Die Behörde stand daher vor der Wahl, die Beobachtung zu beenden oder auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.
Gegen die Höherstufung zog die AfD vor Gericht. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde wies die Vorwürfe zurück, seine Partei sei verfassungsfeindlich. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Mittel wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.
Gericht sieht Agitation gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip
Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen belegen ließen. Konkret nennen die Richter Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Partei etabliere radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit. Zudem bestünden Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.
Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt, so das Gericht. Es lasse sich ein „verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“ attestieren.
Einstufung auf Bundesebene auf Eis gelegt
Der Beschluss regelt die Rechtslage bis zu einem Urteil in der Hauptsache und ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene bereits als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu wollen. Aufgrund einer Klage der Partei legte das Bundesamt diese Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
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