Die wegen ihrer Mittäterschaft an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zu lebenslanger Haft verurteilte Beate Zschäpe ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zu ihrer möglichen vorzeitigen Haftentlassung angehört worden. Die Sitzung fand nach Angaben einer OLG-Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und dauerte laut Zschäpes Anwalt Mathias Grasel rund eineinhalb Stunden.
Die Anhörung dient der Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer – also darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss. Ihr Verteidiger Grasel forderte laut dpa eine Gesamthaftdauer von höchstens 20 Jahren für seine Mandantin.
Beate Zschäpe als Mittäterin verurteilt
Das OLG München hatte Zschäpe 2018 als Mittäterin der NSU-Mordserie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Diese Feststellung schließt eine reguläre Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch aus. Die 15-Jahres-Frist läuft nach Angaben des Gerichts im November aus, da Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war. Deshalb muss das Gericht nun zeitnah über die Mindestverbüßungsdauer entscheiden.
Zschäpe verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen und musste für die Anhörung eigens nach München überführt werden. Im vergangenen Jahr hatte sie ihre Aufnahme in ein Aussteigerprogramm für Neonazis erwirkt.
Zehn Morde und zwei Bombenanschläge
Der NSU war eine Terrorzelle, die aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand und von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, davon fünf in Bayern. Zu den Opfern zählten neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden.
Aufgeflogen war die Terrorzelle erst 2011, nachdem sich Mundlos und Böhnhardt getötet hatten, um einer Festnahme zu entgehen. Zschäpe als einzige Überlebende des Trios wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl bis heute kein Nachweis vorliegt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.
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